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07 Dez 2017 von Ludwig Boltzmann

15 Jahre Twinning für Österreich – seit 2017 auch in der Östlichen Partnerschaft

Am 24. November 2017 kamen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und der sechs Länder der Östlichen Partnerschaft zu einem Gipfeltreffen in Brüssel zusammen, um 2 Jahre nach dem letzten Gipfel Bilanz zu ziehen und über die künftige Zusammenarbeit bis 2020 zu beratschlagen. Die Östliche Partnerschaft (ÖP) wurde 2009 – als Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) – ins Leben gerufen, um die politische Assoziierung und die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und den sechs Staaten Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine zu fördern. Einer der prioritären Bereiche der ÖP ist die Stärkung von verantwortungsvoller Regierungsführung, Rechtstaatlichkeit und damit auch der Einhaltung von Grund- und Menschenrechten.

Das BIM – als Teil der Ludwig Boltzmann Gesellschaft das größte österreichische Institut für Menschenrechtsforschung, -training und -beratung und institutionelle Brücke zwischen Forschung und Anwendung – unterstützt diese Ziele seit 2017 durch seine Beteiligung als österreichischer Partner in zwei Twinning-Projekten in der Ukraine:

  • Gemeinsam mit litauischen Partnern berät das BIM das Büro der parlamentarischen Menschenrechtskommissarin, um eine wirksame Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie eine effiziente Reaktion auf festgestellte Verstöße sicherzustellen. Im Rahmen dieses Projekts absolviert derzeit eine ukrainische Delegation einen Studienbesuch in Wien und tauscht eine Woche lang Erfahrungen mit relevanten österreichischen und EU-Institutionen aus.

Diese aktuellen Projekte gehören zu den insgesamt 32 Twinning-Projekten, an denen das BIM im Namen Österreichs in den vergangenen 15 Jahren im Bereich Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit und Demokratisierung mitgewirkt hat. In Folge der Twinning-Mandatierung durch die Europäische Kommission im Herbst 2002 konnten wir als österreichische Einrichtung bislang Partner in 16 Erweiterungs- bzw. Nachbarschaftsländern bei ihren rechtlichen und praktischen Reformprozessen sowie im Institutionenaufbau unterstützen. Die Themen reichten von Antidiskriminierung über Datenschutz bis zu Menschenrechten im Justiz- und Polizeiwesen sowie Verhinderung von Menschenhandel. Einen Überblick über unsere verschiedenen Aktivitäten im Kontext der EU-Erweiterung und der ENP finden Sie auf unserer Website.

2017 konnten drei bedeutende Twinning-Projekte erfolgreich abgeschlossen werden:

  • Im Juni wurde das Projekt Support to the advancement of human rights and zero tolerance to discrimination in Serbien bei einer hochrangigen Veranstaltung in Belgrad feierlich zum Abschluss gebracht. Knapp zwei Jahre lang waren eine Vielzahl von Aktivitäten mit dem serbischen nationalen Büro für Menschen- und Minderheitenrechte sowie der Beauftragen für Chancengleichheit durchgeführt worden, um den Menschenrechts- und Minderheitenschutz zu verbessern und in Einklang mit EU-Standards zu bringen. Als Beispiele können spezielle Trainings für Polizei und Justiz oder die Erarbeitung eines Verhaltenskodex zu Antidiskriminierung für ArbeitgeberInnen genannt werden.
  • Anfang September wurde das Projekt Stärkung der Kapazitäten der Interministeriellen Delegation für Menschenrechte (DIDH) in Marokko feierlich beendet, das die Umwandlung der DIDH in ein Staatsministerium für Menschenrechte mit spanischer, französischer und österreichischer Expertise begleitete. Für das BIM stellte dieses Projekt das erste Twinning-Engagement in Marokko dar und bedeutete eine wichtige Ausweitung unserer Tätigkeiten in die südliche Nachbarschaft – was auch von der österreichischen Botschaft in Rabat äußert wertvoll unterstützt wurde. Beim Festakt wurde, neben den unmittelbaren Ergebnissen des Projekts, auch der nachhaltige Effekt des Dialogs und gegenseitigen Lernens hervorgehoben. Diese Aspekte des Twinning-Instruments decken sich mit dem menschenrechtsbasierten Ansatz, den das BIM all seinen Aktivitäten zugrunde legt.
  • Ende November wurde auch unser zweites Twinning in Marokko zur Stärkung des Nationalen Menschenrechtsrates zu Ende geführt, zu dem das BIM einen wichtigen Beitrag im Trainingsbereich geleistet hat. Beide Projekte wurden im Rahmen eines speziellen Programms implementiert, mit dem die EU menschenrechtliche Reformen in Marokko ab 2012 im Besonderen unterstützte.

Generell sind in der EU-Außenpolitik im Allgemeinen und der Erweiterungs- sowie der Nachbarschaftspolitik im Speziellen in den letzten Jahren Bestrebungen festzustellen, Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit und Demokratisierung strategisch verstärkt zu fördern. Wir beobachten diese Entwicklungen mit großem Interesse, sehen aber angesichts gegenläufiger Tendenzen innerhalb der Union große Herausforderungen für eine kohärente Politik. Die Relevanz der EU als Menschenrechtsakteurin hängt massiv von ihrer Glaubwürdigkeit ab und wird von politischen Entscheidungen der Mitgliedsstaaten geprägt. Für die Ratspräsidentschaft ab Juli 2018 hat Österreich – im gemeinsamen Trioprogramm mit Estland und Bulgarien – sowohl die Achtung der Rechtstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten als auch deren Stärkung in den Ländern des Westbalkans und der Nachbarschaft als Schwerpunkte identifiziert.

Als BIM möchten wir mit unserer Expertise weiterhin Veränderungsprozesse unterstützen, die „all human rights for all“ erreichen und das Verständnis von staatlichen Institutionen als PflichtenträgerInnen dafür verankern sollen. Für die Gewährleistung von Rechten sind ein funktionierendes Rechts- und Justizsystem und eine verantwortliche öffentliche Verwaltung unverzichtbar – wie auch in den 20 Zielen für 2020 unter der Östlichen Partnerschaft hervorgehoben, die die Richtschnur für das Gipfeltreffen am 24. November darstellten.

[Den diesbezüglichen Newsletter des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte finden Sie hier.]