Unterstützung der Kommissionen 3 und 4 der Volksanwaltschaft

Über das Projekt

Forschungsgegenstand &- fahrplan

Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. Gemeinsam mit einer Bundeskommission und sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann. Dabei orientieren sich die Kommissionen an den von der Volksanwaltschaft vorgegebenen Prüfschwerpunkten. Kern dieses präventiven Auftrags ist es, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Das Büro der Regionalkommissionen 3 und 4 (zuständig für Wien, Steiermark und Kärnten) ist unter der Programmlinie „Menschenwürde und öffentliche Sicherheit“ am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) angesiedelt.

Schwerpunkte

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft sind zentraler Bestandteil des nationalen Präventionsmechanismus gegen Menschenrechtsverletzungen. Sie haben uneingeschränkten Zutritt zu allen Orten der Freiheitsentziehung (etwa Justizanstalten, Pflegeheime oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe). Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Zudem wird die Ausübung von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen beobachtet. Die Kommissionen berichten über die Ergebnisse ihrer Prüfung an die Volksanwaltschaft. Sie können dabei Vorschläge für Missstandsfeststellungen, Empfehlungen und Anregungen von Maßnahmen der Dienstaufsicht erstatten.

Methodik

Neben der präventiven Kontrolle , die die Kommissionen durchführen, kann sich jeder Mensch auch von sich aus mit menschenrechtlichen Beschwerden an die Volksanwaltschaft wenden.

Projektdaten

  • Projekttitel: Unterstützung der Kommissionen 3 und 4 der Volksanwaltschaft (NPM)
  • Projektverantwortung: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte
  • Projektleitung LBI-GMR: Caroline Paar– Kommissionen 3 und 4 der Volksanwaltschaft
  • Projektdauer: Kommission 3: 1. Juni 2021 bis 30. Juni 2027/ Kommission 4: 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2024
  • Fördergeber: Kommissionen 3 und 4 der Volksanwaltschaft
  • Programmlinie LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit

Kontakt

Caroline Paar

Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Koordinatorin der Kommission 3 und 4 der Volksanwaltschaft

+43 1 4277-27441 pnebyvar.cnne@tze.yot.np.ng