Kinderschutz ist Kinderrecht. Neue Herausforderungen für die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit.
Es ist das Recht jedes Kindes, vor Gewalt, Ausbeutung, Misshandlung und Verwahrlosung effektiv geschützt zu werden. Das 25. Jubiläum der Kinderrechtskonvention 2014 soll als Anlass genommen werden, Kinderschutz auch in der Entwicklungszusammenarbeit systematisch und nachhaltig zu verankern. Doch welche konkreten Anforderungen stellen die Schutzrechte des Kindes an die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit? Die vorliegende Studie „Kinderschutz ist Kinderrecht“ untersucht die spezifischen Risiken für Gewalt an und Ausbeutung von Kindern im Kontext globaler Umwälzungsprozesse, insbesondere rapider Urbanisierung, Flucht und Migration, sowie Naturkatastrophen und Klimawandel. Sie formuliert – aufbauend auf diesen Herausforderungen – Empfehlungen zur Stärkung von Kinderschutz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.