The Right to Remedy
Extrajudicial Complaint Mechanisms for Resolving Conflicts of Interest between Business Actors and Those Affected by their Operations
In den letzten Jahren wurden Unternehmen in Bezug auf ihr Verhalten im Bereich der Menschenrechte immer stärker unter die Lupe genommen. Das geltende internationale Menschenrechtsrecht ist traditionell staatsbasiert und bietet potenziellen Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen nur unbefriedigende Möglichkeiten, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus sind Gerichtsverfahren aufgrund ihrer Kosten und ihrer Dauer sowie der häufig damit verbundenen negativen öffentlichen Aufmerksamkeit nicht unbedingt die erste Wahl für beide beteiligten Parteien. Ziel der Studie „The Right to Remedy“ ist es, die derzeitige Lücke in den internationalen Menschenrechtsvorschriften zu schließen und alternative Wege der Konfliktlösung zu erforschen, die unmittelbarere und gerechtere Lösungen auf außergerichtlicher Basis bieten können. Zu diesem Zweck wurden insgesamt fünf Beschwerdemechanismen, sowohl internationale als auch Unternehmensinitiativen, daraufhin untersucht, ob sie in der Lage sind, einen fairen Ausgleich zwischen Menschenrechten und Unternehmensinteressen herzustellen. Die Analyse zeigt entscheidende Faktoren und große Herausforderungen für die Einrichtung und Umsetzung eines menschenrechtskonformen außergerichtlichen Beschwerdemechanismus auf. Sie hat eine Reihe von Modellmerkmalen herausgearbeitet, die eine Bewertung der Qualität des Mechanismus ermöglichen und die Wirksamkeitskriterien der UN-Leitprinzipien ergänzen.