Unternehmen in Konfliktregionen
Die Mehrheit der Menschenrechtsverletzungen, an denen Unternehmen beteiligt sind, findet in Konfliktregionen ohne funktionierende (rechts-)staatliche Strukturen statt. Die vorliegende Studie „Unternehmen in Konfliktregionen“ untersucht, welche negativen Effekte durch die Aktivitäten von Unternehmen in Konfliktregionen entstehen können und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen sollten, um diese zu mindern. Auch der Rolle von Unternehmen als „Problemlöser“ wird nachgegangen. Obwohl es primär die Aufgabe des Gaststaates bleibt, für den Menschenrechtsschutz im eigenen Land zu sorgen, spielt gerade dann, wenn der Gaststaat seiner Verantwortung nicht nachkommen will oder kann, die Verantwortung der Sitzstaaten von transnational agierenden Unternehmen eine tragende Rolle. Das Ausmaß und die Grenzen der Verantwortung der Sitzstaaten sowie deren Beitrag zur Verhinderung von menschenrechtswidrigen Unternehmensaktivitäten im Ausland wird näher aufgezeigt. Darüber hinaus zeichnet sich im rechtstheoretischen Diskurs und in internationalen Debatten die Enwicklung einer eigenständigen menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen ab, die aber höchst umstritten und bisher jedenfalls nur im rechtlich unverbindlichen Rahmen zu verorten ist. Auf der Ebene rechtlich unverbindlicher Soft Law-Instrumente existieren durchaus effektive Mechanismen. Diese gilt es weiter auszubauen und zu stärken. Transparentere Prozesse, eine weitere Verbreitung der lessons learned bzw. die Ausweitung bestehender effektiver Instrumente auf weitere Sektoren wären wirksame Weiterentwicklungen. Vor dem Hintergrund der Flut an existierenden Instrumenten sind auch Bemühungen um eine verstärkte Harmonisierung der Ansätze wünschenswert und notwendig, um ein levelplaying field für möglichst viele Unternehmen, die in Konfliktregionen operieren, zu schaffen.