Menschenrechte wiegen mehr als Firmengewinne. Was selbstverständlich erscheint, ist lange nicht überall Realität. Tatsächlich stehen Menschenrechte und unternehmerische Interessen recht häufig in einem problematischen Verhältnis zueinander. Doch welche Mechanismen ermöglichen die Lösung solcher Konflikte im besten Interesse aller Beteiligten?
Das internationale Menschenrechtssystem ist traditionell staatenbasiert. Es bietet zwar gerichtliche Wege zur Konfliktlösung, diese sind aber zumeist langwierig, komplex und oft nicht zufriedenstellend. In Konsequenz fehlt es an Wiedergutmachung oder Rechtsschutz für die Opfer. In einem im Jänner 2013 angelaufenen Projekt untersucht das BIM anhand konkreter Beispiele außergerichtliche Lösungswege. Insgesamt werden neun Instrumente näher betrachtet, darunter jene der Weltbank, eines bekannten Sportartikelherstellers sowie der Fair Labor Association.
Ziel ist es, Unternehmen und Betroffene über die Wirksamkeit der renommierten Mechanismen für den Umgang mit Menschenrechtsbeschwerden zu informieren. Das trägt zur Sensibilisierung von Opfern hinsichtlich ihres Zugangs zu Rechtsmitteln als auch hinsichtlich der Kosten und Bedingungen dieser Verfahren bei. Firmen haben die Gelegenheit, mehr über die außergerichtliche Streitbeilegung zu lernen und bewährte Praktiken und Erfahrungen in Peer-Gruppen-Events auszutauschen. Best Practice-Kriterien für Beschwerdenverfahren liefern zudem konkrete Leitlinien, wie derartige Beschwerdemechanismen geschaffen werden können.
Angesichts der aktuellen Debatte im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte, wird die Studie auf dem UN Rahmenwerk „Protect, Respect and Remedy“ von John Ruggie aufbauen. Damit liefert es einen innovativen, wichtigen Beitrag zur Regulierung von Unternehmenshandlungen und zur Verbesserung eines wirksamen Rechtsschutzes für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen.
Karin Lukas (Projektleitung)
Barbara Linder
Claudia Sprenger
Barbara Linder, barbara.linder@univie.ac.at