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19 Mrz 2013 von Ludwig Boltzmann

5. Beitrag: Freie Wahl des Aufenthaltsorts

Im fünften Beitrag der Schriftenreihe schreibt Jörg Stippel über die Refugeecamp-Forderung nach freier Wahl des Aufenthaltsorts aus menschenrechtlicher Perspektive.

Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte veröffentlicht an dieser Stelle wissenschaftliche Beiträge zu den Forderungen des Refugee Camp Vienna.
Die Forderungen der Geflüchteten in der Votivkirche basieren auf einem menschenrechtlichen Fundament, das wir als tragende Säule unseres Zusammenlebens ansehen. Vorschläge zur Verbesserung der Situation auf österreichischer und europäischer Ebene werden von menschenrechtlichen und Flüchtlingsorganisationen bereits seit vielen Jahren artikuliert. Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte beschäftigt sich seit seiner Gründung auf wissenschaftlicher Basis mit den Grundlagen zur Umsetzung etlicher dieser Forderungen.

Die Texte der BIM Schriftenreihe sind urheberrechtlich geschützt, dürfen aber bei Zitierung der AutorInnen und des Instituts in unveränderter Form veröffentlicht oder weiterverbreitet werden.
Rückfragen bitte an Anna Müller-Funk: naan.zhryyre-shax@havivr.np.ng oder + 43 1 4277 27432.