Das Projekt GERECHTIGKEIT FÜR ALLE hat es zum Ziel, die Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen denen die Freiheit im strafrechtlichen Kontext entzogen ist, zu stärken.
Das Stockholmer Programms der Europäischen Union (EU) forderte die Mitgliedstaaten dazu auf, Anstrengungen zu unternehmen, um das gegenseitige Vertrauen zu stärken und den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Bereich des Freiheitsentzuges effizienter zu gestalten. Ferner appellierte es an die Mitgliedstaaten der EU, sich auch mit der Frage der Alternativen zur Inhaftierung zu befassen.
Während sich viele einschlägige Projekte mit Grundrechtsproblematiken von Gefängnisinsassen allgemein befasst haben, gab es bisher nur wenige Initiativen zu Personen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen beschäftigt, denen die Freiheit im strafrechtlichen Kontext entzogen ist. Insbesondere wurde den besonderen Herausforderungen, mit denen diese Gruppe in grenzüberschreitenden Fällen konfrontiert ist, kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Allerdings können Menschen mit Beeinträchtigungen unverhältnismäßig stark betroffen sein, wenn die notwendigen und angemessenen Anpassungen nicht vorgenommen werden, um diese Personen unterzubringen und sie zu unterstützen.
Aus diesem Grund wird das Projekt GERECHTIGTKEIT FÜR ALLE Herausforderungen, Lücken und bewährte Praktiken hinsichtlich der Umsetzung und Anwendung einschlägiger EU-Rahmenbeschlüsse (Europäischer Haftbefehl; Überstellung verurteilter Personen; Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen; Europäische Überwachungsanordnung) für Personen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen beschäftigt, denen die Freiheit im strafrechtlichen Kontext entzogen wurde identifizieren.
Darüber hinaus wird das Projekt auch innerstaatliche Aspekte untersuchen, die der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Weg stehen können. Ein Aspekt betrifft Personen die im österreichischen Maßnahmenvollzug untergebracht und angehalten werden und denen für lange Zeiträume, auch lebenslang, die Freiheit entzogen werden kann.
ZIELGRUPPEN
Das Projekt richtet sich an:
- Akteurinnen und Akteure der Strafjustiz, z.B. Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Bewährungshelfer*innen
- Aufsichts- und Kontrollorgane, z.B. die im Rahmen des -Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention geschaffenen nationalen Präventionsmechanismen (NPMs) sowie die zur Umsetzung der UN-BRK etablierten nationalen unabhängigen Monitoringmechanismen
- Entscheidungsträger*innen, z.B. Ministerialvertreter*innen, Parlamentsabgeordnete, EU-Vertreter*innen.
ZIELE DES PROJEKTS
Das Ziel des Projektes ist es zum einen Bewusstsein für die Rechte von Beschuldigten und untergebrachten Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen zu schaffen, zum anderen die gerichtliche Zusammenarbeit und die gegenseitige Anerkennung in Strafsachen innerhalb der EU zu fördern. Das Projekt wird dabei insbesondere:
- Über internationale, EU- und nationale Normen und Standards aufklären, die für Beschuldigte und untergebrachte Personen mit intellektuellen und psychosozialen Beeinträchtigungen bestehen.
- Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen und den gegenseitigen Lern- und Wissensaustausch zwischen verschiedenen Stakeholdern auf nationaler und EU-Ebene stärken.
Konkret soll dies durch die Durchführung nationaler Sekundärforschung, nationaler und regionaler Konsultationsverfahren sowie die Erstellung von Vergleichsberichten und Schlüsselempfehlungen erreicht werden. Die Ergebnisse des Projektes, inkl. der nationalen Berichte und Schlüsselempfehlungen, werden wir im Rahmen einer virtuellen Konferenz sowie nationaler Veröffentlichungsveranstaltungen präsentieren.
Partnerorganisationen: Bulgarian Helsinki Committee (Bulgarien), Fachhochschule Dortmund (Deutschland), Antigone (Italien), Mental Health Perspectives (Litauen), Peace Institute (Slowenien)
Bernadette Fidler, bernadette.fidler@univie.ac.at