Die Kommissionen der Volksanwaltschaft sind zentraler Bestandteil des Nationalen Präventionsmechanismus. Sie führen bundesweit Kontrollbesuche durch und haben uneingeschränkten Zutritt zu allen Orten der Freiheitsentziehung sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung als auch zur Beobachtung von allen Maßnahmen verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Die Kommissionen berichten die Ergebnisse ihrer Prüfung an die Volksanwaltschaft. Sie können dabei Vorschläge für Missstandsfeststellungen, Empfehlungen und Anregungen von Maßnahmen der Dienstaufsicht erstatten. Die begleitende Überprüfung der Anhaltung von Menschen erfolgen österreichweit durch sechs Kommissionen. Das Büro der Kommissionen 4 (Leitung Univ.-Prof. Dr. Ernst Berger) ist am BIM angesiedelt.
http://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle
Kommission Wien 4 der Volksanwaltschaft: Mag. Caroline Paar, mrk4.bim@univie.ac.at