Über das Institut

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) ist Österreichs größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung auf seinem Gebiet. Es treibt die Menschenrechtsforschung voran, vertritt einen menschenrechtsbasierten Ansatz und trägt zur Verbesserung der Menschenrechtsrealitäten in Österreich und im Ausland bei. Insbesondere zeichnet sich das Institut durch seine interdisziplinäre Ausrichtung und sein Engagement in der angewandten Forschung sowie der sogenannten „Third Mission“ aus.

Das LBI-GMR betreibt Grundlagenforschung sowie angewandte Forschung, die aktuell, international, interdisziplinär und translational ist. Das Institut ist bestrebt, die positive gesellschaftliche Wirkung seiner Forschungsarbeit sicherzustellen; gleichzeitig sind seine Mitarbeiter:innen den höchsten Standards akademischer Exzellenz verpflichtet. Das LBI-GMR fördert die Diversität unter seinen Mitarbeiter:innen und Partnern und unterstützt Fortbildungsaktivitäten im Sinne des lebenslangen Lernens.

Die Herausforderungen im Bereich der Grund- und Menschenrechte verändern sich mit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft, und so muss auch das Institut auf ein breites Spektrum von Fragen reagieren und antworten können. Es hat daher folgende Kernthemen und damit auch Programmlinien festgelegt, die seine Forschung strukturieren und Mitarbeiter:innen sowie Fachwissen bündeln: Asyl und Migration, Menschenwürde und öffentliche Sicherheit, Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales, Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors sowie (Un-)Gleichheit und Antidiskriminierung. Ebenso verfügt das Institut über langjährige Erfahrung im Bereich der Kinderrechte und der Prävention von Menschenhandel. Darüber hinaus widmet sich das LBI-GMR auch dringlichen menschenrechtlichen Fragen, die über seine Kernthemen hinausgehen, aber dringlich eine fundierte wissenschaftliche Betrachtung erfordern. Diese Aktivitäten sind in der Programmlinie Allgemeine Menschenrechtsthemen gebündelt.

Das Institut ist ein Verfechter der Vorzüge von nationalen und internationalen Forschungskonsortien, sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung. Es ist mit den internationalen und europäischen Menschenrechtsordnungen bestens vertraut und hat an dutzenden Forschungsprojekten mitgewirkt, die den Austausch und die gemeinsame Förderung von Wissen und Erfahrung im Bereich der Menschenrechte zum Ziel haben. Die internationale Ausrichtung des Instituts spiegelt sich auch in der Zusammensetzung seines Teams wider, in dem zahlreiche Nationalitäten vertreten sind. Darüber hinaus zieht das Renommee des Instituts Gastforscher:innen aus verschiedensten Ländern und mit einem breiten Spektrum akademischer Hintergründe an.

Bei der Erforschung von Menschenrechtsfragen liegt das Hauptaugenmerk des LBI-GMR auf der juristischen Analyse, was sich auch in der Partnerschaft mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien widerspiegelt. Gleichzeitig erkennt das Institut die Notwendigkeit, seine juristische Expertise mit starken interdisziplinären Perspektiven aus den Sozial- und Geisteswissenschaften zu ergänzen. Daher vereint das Forschungspersonal verschiedene Fachrichtungen wie Politikwissenschaft, internationale Entwicklung und internationale Beziehungen. Dank seiner interdisziplinären Ausrichtung ist das Institut in der Lage, eine vielseitige Forschungsagenda zu verfolgen, die sowohl rechtliche Realitäten als auch kritische Diskurse berücksichtigt.

Schließlich ist das LBI-GMR einem translationalen Forschungsansatz verpflichtet, der darauf abzielt, akademische Erkenntnisse in gesellschaftliche Relevanz umzusetzen und umgekehrt gesellschaftliche Belange als Ausgangspunkt für die Grundlagenforschung zu nutzen (translationaler Forschungszyklus). Der Rückgriff auf Methoden wie „Theory of Change“ und „Open Innovation“ in der angewandten Forschung spiegelt die Entschlossenheit des Instituts wider, sich gemeinsam mit einem breiten Spektrum von Expert:innen und gesellschaftlichen Akteur:innen in laufende Diskurse und gemeinsame Prozesse der Wissensproduktion einzubringen. Im Sinne dieses Ansatzes ist das Institut in nationale und internationale Lehrtätigkeiten eingebunden; seine Forscher:innen unterrichten an der Universität Wien, im Rahmen mehrerer Menschenrechts-Masterstudiengänge (einschließlich des vom LBI-GMR veranstalteten Human Rights Master der Universität Wien) und etwa auch in Programmen, die das Menschenrechtswissen von Richter:innen und Exekutivbeamt:innen stärken.

Das LBI-GMR ist mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien durch einen Partnerschaftsvertrag sowie durch die Position seines wissenschaftlichen Leiters verbunden, der zugleich Universitätsprofessor für Grund- und Menschenrechte am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht ist.

Das Institut ist dem Partnerboard unterstellt und wird vom Scientific Advisory Board beraten sowie in wissenschaftlichen und forschungsstrategischen Fragen unterstützt.

Trägergesellschaft

Ludwig Boltzmann Gesellschaft

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) ist ein Institut der Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG Verein). Die 1960 gegründete LBG ist eine außeruniversitäre Forschungsorganisation mit thematischen Schwerpunkten in der Medizin und den Life Sciences sowie den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Gemeinsam mit akademischen und anwendenden Partnerorganisationen betreibt sie an verschiedenen Standorten in Österreich die Ludwig Boltzmann Institute (LBI) und die Ludwig Boltzmann Forschungsgruppen (FG). Diese Einrichtungen entstehen nach einem strengen Auswahlverfahren, stoßen neue Forschungsthemen an, können flexibel auf aktuelle gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen reagieren und interdisziplinäre Pionierforschung betreiben. Gleichzeitig bieten sie Wissenschaftler:innen Freiraum zum Ausprobieren und Querdenken.

Im Jahr 2020 wurde die LBG als „zentrale Forschungseinrichtung“ in das neue Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) aufgenommen. Im FoFinaG werden zehn zentrale Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen genannt, denen per Gesetz eine langfristige, wachstumsorientierte Forschungsfinanzierung zugesichert wird. Damit erhielt die LBG langfristig mehr Finanzierungs- und Planungssicherheit.

Institutioneller Partner

Universität Wien

Die Universität Wien und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft haben am 24. September 2020 einen Partnerschaftsvertrag zur gemeinsamen Fortführung des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund‐ und Menschenrechte unterzeichnet. Damit bündeln die beiden Einrichtungen ihre Expertisen nachhaltig und entwickeln das LBI-GMR zur zentralen Schnittstelle zwischen der akademischen Forschung der Universität Wien und der bewährten anwendungsorientierten Menschenrechtsforschung und -arbeit des LBI-GMR im Sinne gemeinsamer Exzellenz fort.

Die enge personelle Anbindung an die Universität Wien durch Michael Lysander Fremuth, der zugleich Universitätsprofessor für Grund‐ und Menschenrechte an der Universität Wien und Wissenschaftlicher Leiter des LBI-GMR ist, ermöglicht einen laufenden Austausch sowie Synergien und vielfältige Kooperationen, insbesondere mit dem Institut für Staats- und Verwaltungsrecht unter der Leitung von Vorstand Univ.-Prof. Ewald Wiederin.