Ziel dieses Projektes war die Konsolidierung eines funktionierenden demokratischen Systems, einschließlich der Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Prinzipien, im Sinne der umfassenden Verfassungsreform vom Oktober 2001. Das Projekt stand im Zusammenhang mit zwei so genannten „Harmonisierungspaketen“, die vom Türkischen Parlament im Jahr 2002 beschlossen wurden und die darauf abzielten, die Strafprozessordnung wie auch andere Gesetze und Bestimmungen mit den neuen Verfassungsprinzipien in Einklang zu bringen. Ziel war, Vernehmungsabläufe zu verbessern und in den Prozess der gerichtlichen Untersuchung einzubinden, um eine Verlagerung derselben in Richtung einer beweisorientierten Verfolgung zu erreichen. Weiters wurde mit dem Projekt die Absicht verfolgt, die Kooperation und Koordination zwischen den einzelnen Institutionen der Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf gerichtliche Untersuchungen zu verbessern.
Als türkische Partnerinstitution fungierte die Sicherheitsgeneraldirektion, Ministerium für Inneres. Junior Partner auf Mitgliedsstaat-Seite war die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ).
Pressebericht:
Der Standard, 11.12.2005
Susanne Fraczek, susanne.fraczek@univie.ac.at