Zugang zum Recht

Zugang zum Recht

Recht und Gesetz schaffen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen und sie sorgen für Schutz vor Rechtsverletzungen. Allerdings nützen die besten Gesetze wenig, wenn der Zugang zum Recht nicht gewährleistet ist. Effektive Durchsetzungsmöglichkeiten von Rechtsansprüchen, Zugang zu Institutionen, die Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung bieten, sowie Verfügbarkeit von Möglichkeiten zu rechtlich verbindlichen Entscheidungen zu kommen sind gerade in den Bereichen des Diskriminierungsschutzes sowie des Asylrechts keine Selbstverständlichkeit. Betroffene von Diskriminierungen scheitern an vielgestaltigen Barrieren (Sprache, bauliche Barrieren, Rechtsunkenntnis, mangelndes Wissen um Unterstützungsleistungen, kulturelle Barrieren, etc.) in der praktischen Rechtsdurchsetzung. Nicht-EU-BürgerInnen sind darüber hinaus speziellen rechtlichen Bestimmungen unterworfen. Diese regeln u.a. den Zugang zum Territorium der Republik, die Bedingungen für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ebenso wie Arbeitsgenehmigungen und die Umsetzung Aufenthalts beendigender Maßnahmen. Andererseits werden Nicht-EU-BürgerInnen Rechte verwehrt. In den genannten Bereichen ist Ungleichbehandlung zwischen ÖsterreicherInnen und ausländischen Staatsangehörigen sowohl verfassungsrechtlich als auch durch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs gedeckt.