Drittstaatenprogramme

Komplementär zu den Twinning-Projekten setzt das LBI-GMR auch auf verschiedene andere Instrumente der europäischen Außenhilfe, um zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in den EU-Nachbarländern beizutragen. Die Aktivitäten des LBI-GMR in diesem Bereich werden entweder als Projekte der Technischen Zusammenarbeit oder mit Hilfe finanzieller Projektzuschüsse abgewickelt, wobei die Mehrzahl der Projekte mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission durchgeführt wird. Das Institut ist jedoch auch bestrebt, Mittel aus Fonds der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, etwa aus der Internationalen Entwicklungskooperation der dänischen Regierung (DANIDA). Im Rahmen der Drittstaatenprogramme der Europäischen Kommission hat das LBI-GMR bisher Mittel über folgende Finanzierungsinstrumente erhalten:

  • das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI),
  • das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und
  • das Stabilitätsinstrument (IfS).

Was Sie schon immer über Drittstaatenprogramme wissen wollten …

Projekte der Technischen Zusammenarbeit werden ausgeschrieben, um Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen der EK-Außenhilfe zu beschaffen. ExpertInnen werden in Projektländer entsandt, um Leistungen in Projekten auf Grundlage detaillierter, vom Auftraggeber entwickelter Spezifikationen zu erbringen. In der Technischen Zusammenarbeit kooperiert das BIM mit spezialisierten Consulting-Unternehmen und trägt seine Expertise in den Bereichen Menschenrechte, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit v. a. über die Einsätze von Kurzzeit-ExpertInnen bei.

Direkte Projektzuschüsse sind (nicht-rückzahlbare) finanzielle Zuwendungen zu Projekten, welche zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele der Geberländer und -organisationen beitragen. Die Zuschüsse werden direkt an die Projekt durchführende Organisation vergeben. Das BIM erhält Projektzuschüsse sowohl als direkter Antragsteller als auch als Partner anderer Organisationen in Projekten zum Schutz der Menschenrechte, Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie Friedensaufbau.

Das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) (vor 2014 das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)) ist das Finanzierungsinstrument der Europäischen Kommission zur Unterstützung von 17 Partnerländern an den östlichen und südlichen Grenzen der Europäischen Union: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Ukraine sowie Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Autonomiegebiete, Syrien und Tunesien. ENI unterstützt die Zielsetzungen der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Schaffung einer geographischen Zone von Stabilität, Wohlstand und geteilter Werte sowie verstärkte Zusammenarbeit und vertiefte wirtschaftliche und regionale Integration – und deckt ein thematisch weites Spektrum an Bereichen der Zusammenarbeit ab.

Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist das thematisch orientierte Finanzierungsinstrument der EU zur weltweiten Unterstützung von demokratischer Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Das Stabilitätsinstrument (IfS) war von 2007-2013 das thematisch orientierte Finanzierungsinstrument der EU zur Unterstützung von Stabilisierungsbemühungen in Krisengebieten. Sein Ziel war es, zu effektiven Maßnahmen zur Erhaltung und (Wieder)Herstellung der Bedingungen beitragen, welche für die Umsetzung der EU-Entwicklungs- und Kooperationspolitiken in Drittländern grundlegend sind. Mit der neuen Haushaltsperiode 2014-2020 wurde das IfS durch das neue Instrument contributing to Stability and Peace abgelöst.