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15 Dez 2014 von Ludwig Boltzmann

7. Beitrag: Anerkennung sozioökonomischer Fluchtgründe

Beinahe eineinhalb Jahre ist es her, seit der erste Text in der Schriftenreihe des BIM zu den Forderungen des Refugee Protest Camp Vienna erschienen ist. Der Protest der Geflüchteten, der sich gegen das herrschende europäische und österreichische Asyl- und Grenzregime richtete, begann im November 2012 mit einem Marsch vom Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen nach Wien. Dort errichteten die Protestierenden im Sigmund-Freud-Park ein Protestcamp und formulierten Forderungen, um auf die Situation von Geflüchteten aufmerksam zu machen. Die Protestierenden arbeiteten mit UnterstützerInnen zusammen und versuchten, mittels verschiedener Interventionen ihre eigene Situation und die anderer Geflüchteter in Österreich und Europa zu verändern. Das Camp wurde geräumt, viele der Refugee-AktivistInnen wurden mittlerweile abgeschoben, andere wurden monatelang in Untersuchungshaft genommen und müssen sich seit Monaten in einem langwierigen Prozess gegen den Vorwurf der Schlepperei verantworten, einige von ihnen haben mittlerweile Asyl erhalten. Was bleibt, sind Geflüchtete und UnterstützerInnen von Refugee-Protesten auf der ganzen Welt, die nicht widerspruchslos hinnehmen wollen, dass die EU ihre Außengrenzen hermetisch abriegelt und Grenz- und Asylpolitiken umsetzt, die Migration zu einem lebensgefährlichen Unterfangen machen und Geflüchtete in einen rechtlich prekären Status drängen. Was darüber hinaus bleibt, sind die Forderungen der Geflüchteten, die immer noch auf ihre Umsetzung warten. Die BIM-Schriftenreihe hat jede dieser Forderungen aufgegriffen und wissenschaftlich untersucht. Der letzte Beitrag der Schriftenreihe befasst sich daher mit der Forderung des Refugee Protest Camp Vienna nach Anerkennung sozioökonomischer Fluchtgründe. Er behandelt rechtliche Instrumentarien, die Personen, die aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen ihr Herkunftsland verlassen möchten bzw. müssen, Schutz bieten können. Ein Interview mit Margit Ammer, Expertin für Asyl, Migration und Umwelt am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, und dem unabhängigen Menschenrechtskonsulenten Philipp Sonderegger.

Die Texte der BIM Schriftenreihe sind urheberrechtlich geschützt, dürfen aber bei Zitierung der AutorInnen und des Instituts in unveränderter Form veröffentlicht oder weiterverbreitet werden.

Rückfragen bitte an Anna Müller-Funk: naan.zhryyre-shax@havivr.np.ng oder + 43 1 4277 27432.