Abschlusskonferenz: Entwicklung von Leitlinien für Nationale Menschenrechtsinstitutionen zur Stärkung von Verfahrensrechten

Datum

Do., 24. Oktober 2019 – 9:00 bis 17:30 Uhr

Ort

Haus der Europäischen Union, Wipplinger Straße 35, Wien

Im Rahmen des EU-Projekts „Stärkung der Verfahrensrechte von verdächtigen und beschuldigten Personen in Strafverfahren – die Rolle Nationaler Menschrechtsinstitutionen” veranstaltet das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (BIM) am Do., 24. Oktober 2019 in Wien die Konferenz „Entwicklung von Leitlinien für Nationale Menschenrechtsinstitutionen zur Stärkung von Verfahrensrechten“.

Die von der Europäischen Kommission geförderte Veranstaltung versammelt Nationale Menschenrechtsinstitutionen aus dem EU-Raum ebenso wie nationale und internationale Expert:innen, um darüber zu diskutieren, wie Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) die Rechte von verdächtigen und beschuldigten Personen in Strafverfahren fördern und schützen können. Die Teilnehmer:innen werden die Möglichkeit bekommen ihre Erfahrungen auszutauschen. Die Ergebnisse der Konferenz werden als konkrete Leitlinien für Nationale Menschenrechtsinstitutionen zur Stärkung von Verfahrensrechten genutzt werden und in ein Handbuch einfließen.

Im Verlauf des Projekts haben das BIM, das Hungarian Helsinki Committee (Ungarn), die Helsinki Foundation for Human Rights (Polen) und das Peace Institute (Slowenien) umfangreiche Recherchen zur Frage der aktuellen und potenziellen Rolle von NMRI bei der Förderung und dem Schutz von Verfahrensrechten im Strafverfahren durchgeführt. Zudem fanden ein Konsultationsworkshop im Februar 2019 und nationale Workshops in Österreich, Ungarn, Polen und Slowenien statt.

Teilnahme nur mit Einladung.