Diskussionsveranstaltung: “Es gilt die Unschuldsvermutung” Die EU Roadmap-Richtlinien im Strafverfahrensrecht und ihre Umsetzung in Österreich

Wann

Mi., 26. Januar 2022 – 18:00 bis 20:00

Wo

Online

Österreich hat in den letzten Jahren in Umsetzung der sogenannten „Roadmap-Richtlinien“ einige prozessuale Garantien in Bezug auf Zugang zu einem*r Anwält*in, Verfahrenshilfe, zur Unschuldsvermutung, und auch Verfahrensgarantien für Kinder und Jugendliche adaptiert.

Eine Online-Diskussionsveranstaltung am Mi., 26. Januar 2022, 18 Uhr, bietet die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen praktischen Herausforderungen z.B. mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung im Spannungsfeld zwischen prozessualer Garantie und dem öffentlichen Interesse.

Moderation: MMag.a Katrin Wladasch, Juristin und Politikwissenschaftlerin
Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte

Podiumsteilnehmer*innen:

  • Dr. Peter Wolfgang Egger, Richter am Landesgericht Salzburg
  • Mag.a Cornelia Koller, Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Graz und Präsidentin der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Dr. Farid Hafez, Politikwissenschaftler, Williams College und Universität Salzburg.

Um Anmeldung bis 17:00 Uhr am Di., 25. Jänner 2022 unter tze.bssvpr@havivr.np.ng wird gebeten. Sie erhalten dann den Link für die online Podiumsdiskussion per E-Mail zugeschickt.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des EU-Projekts Aufbrechen von Sprachbarrieren: Transnationale partizipative Trainings zu Verfahrensrechten für Richter*innen statt.

Diese Veranstaltung wird aus dem Programm “Justiz” (2014-2020) der Europäischen Union finanziert.