Nationaler Workshop: Stärkung der Verfahrensrechte von verdächtigten und beschuldigten Personen in Strafverfahren

Datum

Di., 18. Juni 2019 – 9:00 bis 17:00 Uhr

Ort

Wien

Am Di., 18. Juni 2019 veranstaltet das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte den nationalen Workshop „Stärkung der Verfahrensrechte von verdächtigten und beschuldigten Personen im Strafverfahren“.

Die Verfahrensrechte in Strafverfahren waren für die Europäische Union, die seit 2009 eine Reihe wichtiger Rechtsinstrumente und Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von verdächtigten oder beschuldigten Personen in Strafverfahren verabschiedet hat, von zentraler Bedeutung. Darin enthalten sind z.B. das Recht auf Rechtsbeistand, das Recht auf Rechtsbelehrung, sowie die Rechte von Personen in vulnerablen Situationen. In jüngster Zeit haben internationale Untersuchungen gezeigt, dass der Zugang zu Verfahrensgarantien ab den ersten Stunden der Haft der wirksamste Weg ist, um Misshandlung vorzubeugen. Im Rahmen vorangehender Projekte (Die ersten 48 Stunden: Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren; Menschenwürde auf der Anklagebank) wurden die Umsetzung dieser Vorschriften in das innerstaatliche Recht sowie in der Praxis untersucht und konkrete Empfehlungen ausgearbeitet. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen sollen im Rahmen dieser Veranstaltung konkrete nächste Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen diskutiert werden.

Eine effektive Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit und Kooperation mehrerer innerstaatlicher Akteure – wie Rechtsanwält:innen, Polizei, Ministerien, etc. Auch Nationale Menschenrechtsinstitutionen spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Stärkung der Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten. Dieser Workshop soll den Austausch fördern und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit erkunden.

Teilnahme nur mit Einladung.