Rechtsstaatlichkeit: Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen in Bosnien-Herzegowina

Datum

Freitag, 21. Oktober 2016 – 10:00 bis 13:00

Ort

Haus der EU, Wipplingerstraße 35, 1010 Wien

Die Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit der Europäischen Kommission (DG NEAR), das Institut für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) laden in Kooperatiom mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und dem Österreichischen Institut für internationale Politik (OIIP) zu dieser Podiumsdiskussion ein.

Die EU hat ihre Strategie für Bosnien und Herzegowina in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2011 festgelegt und in den darauf folgenden sukzessiven Dokumenten bestätigt. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterstützen die EU-Perspektive von Bosnien und Herzegowina als künftiges Mitglied der EU, im Einklang mit der Erklärung von Thessaloniki von 2003. Im Februar 2016 beantragte Bosnien und Herzegowina offiziell die EU-Mitgliedschaft in Brüssel. Auf EU-Ebene ist jedoch klar, dass dieser Beitrittsprozess Jahre dauern wird.
Trotz der Bemühungen von Bosnien und Herzegowina bleibt das Funktionieren der Justiz weiterhin ein Problem, und die Notwendigkeit bestehen, eine unabhängige und unparteiische Justiz, verantwortliche Regierungen und transparente Verfahren zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu entwickeln.

Hannes Tretter (Wissenschaftlicher Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte) nimmt an der Podiumsdiskussion teil. Die Diskussion wird moderiert von Marijana Grandits (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte).