Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Nationalen Präventionsmechanismen und Richter_innen – Abschlusskonferenz

Datum

Mittwoch, 16. November 2016 (Ganztägig) bis Donnerstag, 17. November 2016 (Ganztägig)

Ort

Wien, Österreich

Am 16. und 17. November veranstaltet das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) zusammen mit der Akademie für Europäisches Recht (Academy of European Law, ERA) in Wien eine Abschlusskonferenz, die ein Teil des durch das GD Justiz der Europäischen Kommission geförderten Projekts ist.

Dabei arbeiten wir darauf hin, dass fundamentale Rechte bei der Implementierung von grenzüberschreitenden Strafrechtsprozessen gewährleistet werden, insbesondere bei Europäischen Haftbefehlen (EuHB) und anderen Rechtsinstrumente, die im Zusammenhang mit Inhaftierungen stehen und auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gestützt sind.

Um diese Ziele zu befördern, beschäftigt sich das Projekt damit, wie Richter_innen die Einhaltung der Pflichten, die in Artikel 3 der EMRK und Artikel 4 der GRCh festgehalten sind, bei der Durchführung von Europäischen Haftbefehlen garantieren können. Verschiedene Ansätze bestehen unter anderem in der Stärkung der Zusammenarbeit mit Nationalen Präventionsmechanismen (NPMs), der Bekanntmachung des EU-Rahmenbeschlusses, welche sich mit der Problematik der Überbelegungen und dem Thema der erleichterten Rehabilitation auseinandersetzt, sowie der generellen Förderung von Menschenrechten im Kontext des Strafrechts.