Externalisierung und Rechtelosigkeit
Über das Projekt
Dieses Forschungsprojekt untersucht, wie das internationale Flüchtlingsrecht dazu beiträgt, dass Flüchtlinge, die von Externalisierungsmaßnahmen betroffen sind, rechtelos werden.
Forschungsgegenstand & Fahrplan
Staaten lagern zunehmend Praktiken der Migrationskontrolle jenseits ihrer Grenzen aus, etwa indem Asylverfahren außerhalb des Staatsgebiets durchgeführt oder Akteure in anderen Ländern befähigt werden, Migration zu verhindern.
Das Projekt erfasst die Rolle des internationalen Flüchtlingsrechts bei der Herstellung von Rechtelosigkeit im Externalisierungskontext. Es analysiert Grundlagen, Funktionsprinzipien und Inhalte des Flüchtlingsrechts im Zusammenhang mit einer Auswahl von Externalisierungspraktiken weltweit und identifiziert mögliche Defizite in der Struktur des Rechts.
Im ersten Projektjahr stehen Literaturanalyse, ein Theorieentwurf sowie die Auswahl und Untersuchung eines ersten Sets an Externalisierungs-Arrangements weltweit im Mittelpunkt. Im zweiten Jahr werden Theorie und Analyse auf ein erweitertes Set von Arrangements ausgedehnt und überarbeitet. Im dritten Jahr erfolgt die Finalisierung der Theorie sowie die abschließende Dissemination der Ergebnisse durch Publikationen, Workshops und eine Konferenz.
Forschungsschwerpunkte
Bisherige Forschung zum internationalen Flüchtlingsrecht zeigt häufig, dass staatliche Versuche, den Zugang zu Asyl einzuschränken, unrechtmäßig sind. Dieses Projekt betrachtet Externalisierung komplementär aus der Perspektive der „Rechtelosigkeit“. Hannah Arendt bezeichnete damit das Problem, dass Menschen ohne Schutz ihres Herkunftsstaates auch ihren rechtmäßigen „Platz in der Welt“ verlieren.
Das internationale Flüchtlingsrecht soll diesem Problem begegnen, indem Menschen anderswo einen sicheren rechtlichen Status erhalten. Untersuchungen zu spezifischen geografischen und rechtlichen Kontexten zeigen jedoch, dass Personen, die von Externalisierungsmaßnahmen betroffen sind, trotz völkerrechtlicher Fortschritte erneut rechtelos werden.
Der im Projekt entwickelte analytische Rahmen erweitert demnach die wissenschaftliche und politische Auseinandersetzung mit Externalisierung. Er soll das Erkennen, Benennen und Erklären von Situationen ermöglichen, in denen Menschen vom Schutz des Rechts ausgeschlossen werden.
Forschungsmethodik
Die Methodik des Projekts folgt einem iterativen Ansatz, der dogmatische Rechtsanalyse mit theoretischer Konzeptualisierung verbindet. Vor dem Hintergrund eines integrierten Verständnisses des internationalen Flüchtlingsrechts werden ausgewählte Externalisierungs-Arrangements untersucht, um „Rechtelosigkeit“ zu erfassen. Das Projekt wechselt zwischen der Formulierung theoretischer Annahmen und deren Überprüfung an Fallbeispielen; die Analyse von Rechtsquellen und Dokumenten wird bei Bedarf durch leitfadengestützte Experteninterviews ergänzt, um Informationslücken zu schließen und die Theorie zu verfeinern.
Projektdaten
- Projekttitel: Externalisierung und Rechtelosigkeit
- Projektkonsortium: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
- Kooperationspartner: Refugee Law Initiative (RLI), Universität London
- Projektteam am LBI-GMR: Adel-Naim Reyhani (Leitung)
- Projektdauer: Dezember 2025 – November 2028
- Fördergeber: Österreichischer Wissenschaftsfonds (FWF)
- Programmlinie LBI-GMR: Asyl und Migration