FLIGHTRISK: Beurteilung der Fluchtgefahr bei der Untersuchungshaft

Über das Projekt

Forschungsgegenstand & -fahrplan

Die Überbelegung von Gefängnissen ist ein seit Jahren bekanntes gesamteuropäisches Phänomen, das unmenschliche und erniedrigende Behandlungen während der Haft begünstigt. Die Reduzierung der Untersuchungshaft ist eine nachhaltige Lösung, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Das Projekt setzt an diesem Punkt an und untersucht zwischen Juni 2022 und April 2024 in fünf EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Bulgarien, Irland, Polen und Österreich) den in der EU häufigsten Grund für Untersuchungshaft: die Fluchtgefahr. Ziel des Projekts ist es, Ursachen für die vermehrte Anordnung von Untersuchungshaft zu ermitteln und zu entkräften.

Als Projektpartner wird das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) die Recherche zum nationalen Kontext Österreichs betreiben.

Schwerpunkte

Im Fokus des Projekts stehen folgende Aspekte:

  • Stärkung menschenrechtlicher Standards in Bezug auf die Untersuchungshaft
  • Analyse der Entscheidungsgrundlagen der nationalen Staatsanwaltschaften und Gerichte, insbesondere betreffend Fluchtgefahr
  • Untersuchung der Beurteilungsunterschiede bei der Verhängung der Untersuchungshaft und Anwendung gelinderer Mittel aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Personenkreis in einer besonders vulnerablen Situation (z.B. marginalisierte Personen)

Bereits abgeschlossene Forschungsprojekte zum Thema Reduzierung der Untersuchungshaft (z.B. EAW-ALT) zeugen von der hohen Relevanz des Themas in Österreich. Sie werden durch die Statistiken der letzten Jahre untermauert: 2019 wurde hierzulande ein Höchststand an inhaftierten Personen erreicht. Auch derzeit befindet sich fast jede fünfte inhaftierte Person dabei in Untersuchungshaft.

Der österreichische Kontext bietet weitere, bisher nicht untersuchte Besonderheiten, auf welche das LBI-GMR seinen Forschungsschwerpunkt legen wird:

  • Nach aktuellen Daten wird Fluchtgefahr nicht mehr überwiegend alleine als Haftgrund geführt– eine Entwicklung, die zu analysieren ist.
  • Auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung bietet sich Österreich für eine Analyse an, da 65% der Gefängnispopulation in Untersuchungshaft nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Diese Zahl ist im Vergleich zu den Partnerländern am höchsten.

Methodik

Die Forschungsarbeit umfasst u.a. die Analyse der Rechtsprechung, Datenauswertung und Konsultationen mit Richter:innen, Staatsanwält:innen, Rechtsanwält:innen sowie Vertreter:innen der Zivilgesellschaft.

Projektdaten

Kontakt

Edith Riegler

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

+43 1 4277-27460 rqvgu.evrtyre@tze.yot.np.ng