Förderung von Alternativen zur Migrationshaft durch Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung zur Fluchtgefahr – ein Pilotprojekt

Über das Projekt

Das Projekt zielt darauf ab, Alternativen zur Migrationshaft zu stärken, die die Würde und Rechte von Menschen auf der Flucht besser schützen können.

Forschungsgegenstand und -fahrplan

Die Menschenrechte und das EU-Recht schreiben vor, dass Migrationshaft nur als letztes Mittel nach individueller Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit angewendet werden darf. Trotzdem sind Migrationshaftsysteme in der Praxis und in den Gesetzgebungen vieler Mitgliedsstaaten verankert. Infolgedessen bleiben Alternativen zur Migrationshaft weitgehend ungenutzt. Der EU-Pakt zu Migration und Asyl, in dessen Rahmen eine Zunahme der Inhaftierung von Flüchtlingswerber:innen zu erwarten ist, könnte diese Situation noch verschärfen.

Dieses Pilotprojekt zielt letztlich darauf ab, Alternativen zur Migrationshaft zu stärken, die die Würde und Rechte von Menschen auf der Flucht besser schützen können. Es wird vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) in Zusammenarbeit mit der International Detention Coalition (IDC) durchgeführt.

Die Hauptbegünstigten des Projekts sind Menschen auf der Flucht. Die unmittelbare Zielgruppe sind jedoch Jurist:innen, die über die Migrationshaft entscheiden, Rechtsanwält:innen sowie in diesem Bereich tätige Organisationen der Zivilgesellschaft.

Schwerpunkte

Das übergeordnete Ziel dieses Projekts besteht darin, die Qualität der Entscheidungsprozesse zu verbessern, die über die Migrationshaft und Alternativen entscheiden, wobei der Schwerpunkt insbesondere bei  der Fluchtgefahr im Kontext internationaler Menschenrechtsstandards liegt.

In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist die Fluchtgefahr das Hauptkriterium für die Entscheidung, ob eine Alternative zur Migrationshaft angewandt werden soll. Die Entscheidungsprozesse rund um die Bewertung des Fluchtrisikos haben jedoch nicht die notwendige Qualität, um Alternativen adäquat zu berücksichtigen. Daher führt dieses Projekt eine eingehende nationale Studie in Österreich und Italien durch, um Muster zu erkennen und ein besseres Verständnis für die Anwendung von Migrationshaft und Alternativen in diesen Ländern zu schaffen.

Methodik

Die Forschungsarbeiten umfassen Sekundärforschung, die Analyse von Entscheidungen der zuständigen Behörden in Österreich und Italien über die Migrationshaft sowie Konsultationen mit relevanten Akteur:innen in Form von Interviews und einem Konsultationsworkshop.

Das Projektergebnis wird einen Abschlussbericht umfassen, der einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse in Österreich und Italien sowie Empfehlungen enthält, die auf die Gegebenheiten und Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen zugeschnitten sind.

Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse werden im Rahmen des Projekts auch Policy Briefs und andere Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit sowie ein Fachartikel erstellt.

Projektdaten

  • Projekttitel: Förderung von Alternativen zur Abschiebehaft durch Verbesserung der Qualität der Entscheidungsverfahren bei Fluchtgefahr – ein Pilotprojekt
  • Projektkonsortium: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR; Österreich; Lead), International Detention Coalitiont (IDC; Niederlande)
  • Projektteam LBI-GMR: Giuliana Monina (Kontaktperson), Bernadette Fidler, Helmut Sax, Adel-Naim Reyhani
  • Projektdauer: November 2024 bis April 2026
  • Programmlinie LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit

Kontakt

Giuliana Monina

Programmlinienleiterin

+43 1 4277-27439 tvhyvnan.zbavan@tze.yot.np.ng