Kinderrechte werden wirksam – Grundlagen für Aus- und Weiterbildung
Über das Projekt
Das Projekt stellt eine stärkere Auseinandersetzung mit Kinderrechten in der Rechtspraxis in Österreich in den Fokus. Die Grundlage dazu bildet das Bundesverfassungsgesetz (BVG) über die Rechte von Kindern 2011. Eine vom Bundeskanzleramt (BKA) 2025 veröffentlichte Studie zeigt diesbezüglich sowohl erheblichen Handlungsbedarf als auch großes Potential für verbesserten Grundrechtsschutz von Kindern. Das Projekt knüpft hier an und leistet einen Beitrag mit einer Fachtagung, themenspezifischen Vertiefungsworkshops und der Entwicklung von Vermittlungsmodulen für die Weiterbildung.
Forschungsgegenstand und -fahrplan
Seit Februar 2011 sind Kinderrechte wie Kindeswohlvorrang, Partizipationsrechte, Gewaltschutz und Nichtdiskriminierung von Kindern mit Behinderungen Teil des österreichischen Grundrechtskatalogs. Doch wie eine 2025 im Auftrag des BKA und des Kinderrechte-Boards des Familienministeriums veröffentlichte Studie aufgezeigt hat, erhalten diese Bestimmungen nur unzureichende Aufmerksamkeit in der Anwendungspraxis von Höchstgerichten und in der staatlichen Verwaltung.
Zur Unterstützung der juristischen und interdisziplinären Fachdiskussion werden im Rahmen dieses Projekts Maßnahmen zur Förderung des Austausches und Wissenstransfers getroffen. Diese richten sich an Akteur:innen der Höchstgerichte sowie der Familien-, Straf- und Verwaltungsgerichte, an Fachkräften aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Bildungs- und Schulwesen, dem Bereich Digitalisierung sowie an andere Bereiche der Bundes- und Landesverwaltung und an zivilgesellschaftliche Organisationen. Zu den Maßnahmen zählen eine Fachtagung über das BVG und die Rechte von Kindern, Vertiefungsworkshops mit Fachkräften zur Erörterung relevanter kinderrechtlicher Fragestellungen sowie Module für die Vermittlung wesentlicher kinderrechtlicher Inhalte für Aus- und Weiterbildung.
Das Projekt erfolgt im Auftrag des unabhängigen Kinderrechte-Boards des Familienministeriums, mit Unterstützung durch das BKA/Sektion Jugend und Familie. Auch das Regierungsprogramm 2025-2029 „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich“ sieht spezifische Maßnahmen zur Integration von Kinderrechte-Bildung in die Aus- und Weiterbildung für alle Menschen, die mit Kindern arbeiten, vor.
Auf internationaler Ebene soll noch 2026 eine „Allgemeine Bemerkung“ (General Comment) Nr. 27 des UN-Kinderrechtsausschusses zum Zugang zum Recht für Kinder und zu effektivem Rechtsschutz (children’s right to access to justice and to an effective remedy) veröffentlicht werden. Diese soll als Interpretationsleitlinie zur Umsetzung der gesamten UN-Kinderrechtskonvention dienen. Mit dem Projekt soll in weiterer Folge auch einen Beitrag zur Operationalisierung dieses Grundsatzdokuments in Österreich geleistet werden.
Forschungsschwerpunkte
Der Fokus des Projekts liegt dabei auf …
- der Stärkung der juristischen und interdisziplinären Auseinandersetzung mit Kinderrechten und insbesondere dem BVG Kinderrechte in Österreich.
- der Bewusstseinsbildung für Kinderrechte und ihrer Bedeutung für die Praxis in der fachlichen Aus- und Weiterbildung im Bereich der Justiz und Verwaltung.
- der Stärkung des Zugangs für Kinder „zum Recht“, im Sinne eines verbesserten Rechtsschutzes und der Durchsetzbarkeit von Kinderrechten in Österreich.
Methodik
Die Projektumsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien (Schwerpunkte: Fachtagung und Vertiefungsworkshops), dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (Schwerpunkt: Vermittlungsmodule) und der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien.
Die Fachtagung für Vertreter:innen aus Gerichtsbarkeit, Bundes- und Landesverwaltung, Forschung und Zivilgesellschaft findet im Jänner 2026 an der Wirtschaftsuniversität Wien zum Thema „Das BVG über die Rechte von Kindern – Wirkung und Potenzial in Theorie und Praxis“ statt.
In weiterer Folge sind themenspezifische Vertiefungsworkshops für einen weiterführenden Austausch von Fachkräften zu kinderrechtlichen Fragestellungen und Erfahrungen aus der Praxis vorgesehen. Schwerpunktthemen bilden dabei: Kinderrechte im digitalen Raum (einschließlich Herausforderungen zum geplanten „Social Media-Verbot“ in Österreich), Kinderrechte und Schulrecht, Kinderrechte und Kinder- und Jugendhilfe, Kinderrechte und Zugang zum Recht und effektiver Rechtsschutz für Kinder. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus Tagung und Workshops sowie im Hinblick auf bestehende Programme und identifizierte Lücken, werden Kernelemente zur Vermittlung essentieller kinderrechtlicher Grundlagen für die Schaffung bzw. Integration in Aus- und Weiterbildungsprogramme entwickelt.
Projektdaten
- Projekttitel: Kinderrechte werden wirksam – Grundlagen für Aus- und Weiterbildung
- Projektkonsortium (Österreich): Wirtschaftsuniversität Wien (Claudia Fuchs), Kinder- und Jugendanwalt der Stadt Wien (Sebastian Öhner), Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (Helmut Sax)
- Projektteam LBI-GMR und Ansprechperson: Helmut Sax
- Projektdauer: 12/2025 – 11/2026
- Fördergeber: Bundeskanzleramt (BKA-Förderung zu Kinderrechten)
- Forschungsgruppe LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit