Kommissionen der Volksanwaltschaft

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17 Mai 2022 von lbigmr

Kommissionen der Volksanwaltschaft

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft sind zentraler Bestandteil des Nationalen Präventionsmechanismus. Sie wurden mit 1. Juli 2012 eingerichtet. Grundlage der Aufgaben sind das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie Teile der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD).

Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen sorgen präventiv für die Einhaltung und Umsetzung der beiden internationalen Verpflichtungen (OPCAT und CRPD). Der Prüfauftrag bezieht sich auf alle Einrichtungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen Gefahr laufen, Misshandlungen, unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt zu sein. Insgesamt sind rund 4.000 öffentliche und private Einrichtungen von den Kommissionen der Volksanwaltschaft zu kontrollieren. Dazu zählen etwa Justizanstalten, Kasernen, Polizeiinspektionen, Polizeianhaltezentren, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, sozialpädagogische Wohngruppen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderung.

Die Kommissionen führen bundesweit Kontrollbesuche durch und haben uneingeschränkten Zutritt zu den genannten Orten. Außerdem erstreckt sich ihr Mandat auf die Beobachtung von Einsätzen verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Abschiebungen, Demonstrationen, Großeinsätze wie zB Fußballspiele). Die Besuche der Kommissionen finden grundsätzlich unangekündigt statt. Die Kommissionen berichten die Ergebnisse ihrer Prüfung an die Volksanwaltschaft. Sie können dabei Vorschläge für Missstandsfeststellungen, Empfehlungen und Anregungen von Maßnahmen der Dienstaufsicht erstatten.

Österreichweit sind sechs Kommissionen eingerichtet. Sie sind unter Berücksichtigung der Geschlechterparität multiethnisch und multidisziplinär zusammengesetzt. Kommissionsmitglieder arbeiten in Besuchsdelegationen, in denen unterschiedliche Fachkenntnisse und Fähigkeiten vertreten sind.

Das Büro der Kommissionen 4 (Leitung ao Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich) ist am LBI für Grund- und Menschenrechte angesiedelt.

http://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle