14 Dez 2018 von Ludwig Boltzmann

Konferenz: „Die ersten 48 Stunden: Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren“

Die ersten 48 Stunden: Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren

Am 14. Dezember 2018 veranstaltete das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte eine Konferenz zum Thema „Die ersten 48 Stunden: Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren“.

Hintergrund der Veranstaltung war ein von der EU Kommission gestütztes Projekt zur Untersuchung der rechtlichen und praktischen Umsetzung von EU Verfahrensrechten in neun Mitgliedsstaaten. Im Rahmen dieses Projekts verfasste das Ludwig Boltzmann Institut den österreichischen Länderbericht. Ziel der Konferenz war es, die Projektergebnisse für Österreich zu präsentieren und diskutieren sowie bewährte Praktiken aus allen neun EU Mitgliedstaaten vorzustellen.