Menschenrechtliche Due-Diligence-Verpflichtungen im Telekommunikationssektor
Projektbeschreibung
Das Projekt beschäftigt sich mit der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Telekommunikationssektor.
Forschungsgegenstand & -fahrplan
Das Projekt beschäftigt sich mit der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Telekommunikationssektor. Es umfasst die Begleitung der A1 Telekom Austria AG (A1) bei der operativen Umsetzung unternehmensinterner Strukturen und Prozesse anhand menschenrechtlicher Due-Diligence-Verpflichtungen und wird von März bis November 2025 vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) gemeinsam mit A1 durchgeführt.
Schwerpunkte
Unter Einsatz seiner menschenrechtlichen Expertise begleitet das LBI-GMR A1 dabei, grundlegende menschenrechtliche Due-Diligence-Verpflichtungen im Kontext des Telekommunikationssektors effektiv und effizient in unternehmensinterne Strukturen und Prozesse umzusetzen. Die Wissenschaftler:innen erforschen u.a. grundlegende menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von im Telekommunikationssektor tätigen Unternehmen und überprüfen bereits existente unternehmensinterne Dokumente wie die Menschenrechtspolicy der A1 auf deren Verständlichkeit und Vollständigkeit.
Methodik
Das LBI-GMR analysiert bereits bestehende Dokumente wie etwa die Menschenrechtspolicy des Unternehmens und recherchiert zu möglicher Good Practice, um ein umfassendes Bild der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Telekommunikationssektor zu erarbeiten. Die wissenschaftlichen Resultate werden in einem gemeinsamen Workshop auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin validiert.
Projektdaten
- Projekttitel: Menschenrechtliche Due-Diligence-Verpflichtungen im Telekommunikationssektor
- Projektkonsortium: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, Telekom Austria AG
- Projektteam LBI-GMR: Camilla Haake (Projektleitung), Stephen Rabenlehner
- Projekdauer: März bis November 2025
- Fördergeber: Telekom Austria AG
- Programmlinie: Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales (NEWS)