15 Sep 2015 von Ludwig Boltzmann

Minderjährige Asylsuchende und Flüchtlinge haben ein Recht auf Bildung in Österreich

Monika Mayrhofer vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte beschäftigt sich in diesem aktuellen ÖGfE-Policy Brief (28/2015) mit Hürden, Versäumnissen und Barrieren bei der Umsetzung von internationalen Menschenrechtsstandards und EU-Rechtsnormen. Das Recht auf Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht und ist in zahlreichen von Österreich ratifizierten, internationalen und europäischen Menschenrechtsdokumenten und -verträgen verankert. Trotz dieser rechtlichen Verpflichtungen gibt es in Österreich zahlreiche Versäumnisse und Barrieren, die dazu führen, dass Flüchtlingskindern und -jugendlichen der Zugang zu und damit das Recht auf Bildung erschwert wird.