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09 Mai 2014 von Ludwig Boltzmann

BIM Position Nr. 2 | 2014: Zugang zu Information

Die zweite Ausgabe in einer Reihe von Stellungnahmen zu aktuellen menschenrechtspolitischen Entwicklungen und Fragestellungen widmet sich dem Thema „Recht auf Zugang zu Information“.

Im Anhang übermitteln wir Ihnen die Position des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte zum Thema „Recht auf Zugang zu Information“ aus Anlass des Begutachtungsverfahrens zum „Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse sowie des Rechts auf Zugang zu Informationen geändert wird“. Der Autor analysiert die Umsetzung der Informationsfreiheit in Österreich als auch im internationalen Vergleich und geht dabei ebenso auf die Rolle neuerer Informationsformen, wie zum Beispiel soziale Medien, ein.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie ebenfalls zur Information im Anhang.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

ao. Univ.Prof. Dr. Hannes Tretter

Co-Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (BIM)

unaarf.gerggre@havivr.np.ng

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