20 Dez 2014 von Ludwig Boltzmann

BIM Position Nr. 5 | 2015: HCB-Skandal: Recht auf Information bei Umweltgefährdungen?

Die fünfte Ausgabe in einer Reihe von Stellungnahmen zu aktuellen menschenrechtspolitischen Entwicklungen und Fragestellungen widmet sich dem Thema „HCB-Skandal: Recht auf Information bei Umweltgefährdungen?“.

Obwohl bereits im März 2014 der Bundesagentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) durch die Untersuchung von Lebensmittelproben im Kärntner Görtschitztal bekannt war, dass der Grenzwert eines der giftigsten Industriechemikalien, des Hexachlorbenzols (HCB), überschritten wurde, wurde dies erst im November 2014 publik gemacht. Argumentiert wurde das Vorenthalten dieser Information mit der Amtsverschwiegenheit. Laut Artikel 20 unserer Verfassung sind staatliche Organe jedoch nur zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn dies „im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist“.

Hannes Tretter, Co-Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, verfasste unter Mitwirkung von Marina Kaspar und Christine Sabler eine BIM Position zu diesem Vorfall und darüber hinaus zur Unkenntnis der Rechtslage und dem erheblichen Maß an behördlicher und politischer Verantwortungslosigkeit.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie im Anhang.

a. BIM Position Nr. 5 | 2015: HCB-Skandal: Recht auf Information bei Umweltgefährdungen?