Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit kirgisischen Partner.innen in EU-Rechtsstaatsprojekt
Nach dem Aufbau einer Vertrauensbasis für eine gute Zusammenarbeit mit den kirgisischen Projektpartner.innen im EU finanzierten Rule of Law-Projekt in Kirgisistan wurden weitere Schritte umgesetzt: In einem Prozess getragen vom Menschenrechtsansatz (HRBA)* wurde in den letzten Monaten eine eingehende Analyse der Mandate der kirgisischen Partnerinstitutionen (Ombudsmann, Staatsanwaltschaft, Parlament, Justizministerium) auf Basis der Partner.innen-Beiträge erarbeitet.
Auf der Grundlage dieser Analyse fand Anfang September 2015 eine Mission mit dem dänischen Menschenrechtsinstitut DIHR und dem Bischkek-basierten Projektteam statt. Dabei wurden die Aktivitäten für die kommenden eineinhalb Jahre mit den kirgisischen Projektpartner.innen definiert, orientiert an deren spezifischen Bedürfnissen.
Das BIM konzentriert sich auf die folgenden Aktivitäten:
Stärkung der Kapazitäten und Effizienz der staatlichen Institutionen mit einer Aufsichtsfunktion
- Büro der Generalstaatsanwaltschaft: Entwicklung eines Curriculum-Moduls zu relevanten internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, Aufbau von Kapazitäten in Bischkek und in den Regionen, Stärkung von Rechtsbewusstsein in der Öffentlichkeit durch Information über die Rolle und das Mandat der Behörde
- Menschenrechtsausschuss des Parlaments: Empfehlungen für Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines NPM (Nationaler Präventionsmechanismus zur Verhinderung von Folter)
Stärkung der Koordination zwischen den staatlichen Institutionen mit einer Aufsichtsfunktion
- Unterstützung der regelmäßigen formellen und informellen Koordinierung zwischen dem Ombudsmann-Büro, dem Justizministerium, der Staatsanwaltschaft und dem Parlament
- Entwicklung eines Zuweisungssystems für Beschwerden/Fälle zwischen der Staatsanwaltschaft, dem Parlament und dem Ombudsmann
- Unterstützung der Partner in Hinblick auf die Entwicklung und Verbreitung von Rechtsbewusstsein und entsprechenden Informationsmaterialien
- Stärkung der Koordination zwischen den staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft
*Der HRBA ist eines der Leitprinzipien der Arbeit der Konsortialpartner in der Komponente 1 (Dänisches Institut für Menschenrechte (DIHR) und BIM) und fördert Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Regierungsführung, da beide auf den Kernprinzipien der Partizipation, Verantwortlichkeit, Transparenz und der Verantwortung des Staates basieren.