15 Sep. 2026 von lbigmr

Das Recht auf ein faires Verfahren und das Beweisrecht in völkerstrafrechtlichen Verfahren

Konstantina Stavrou, wissenschaftliche Mitarbeiterin am LBI-GMR, nahm an einem Author’s Workshop an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Queen’s University Belfast teil.

Wie werden Beweise in unterschiedlichen innerstaatlichen und internationalenVerfahren erhoben, vorgelegt und gewürdigt – und welche rechtlichen, praktischen und methodischen Herausforderungen ergeben sich dabei?

Der Workshop am Dienstag, 8. September 2026, wurde zur Vorbereitung des in Kürze erscheinenden „Elgar Research Handbook on International Criminal Evidence“ organisiert. In vier thematischen Panels diskutierten die Teilnehmenden aktuelle Fragen zur Verwendung von Beweismitteln in innerstaatlichen und internationalen Verfahren, zum Zeug:innenschutz und zur Verfahrensgerechtigkeit, zu Grundlagen und Methoden der völkerstrafrechtlichen Beweisrechts sowie zu neuen Akteur:innen und Technologien bei der internationalen Beweisermittlung. Auf jeden Beitrag folgte eine eingehende Diskussion, die es den Autor:innen ermöglichte, bereits vor der Veröffentlichung Feedback zu ihren Kapiteln zu erhalten.

Stavrou stellte ihr Kapitel “The Right to a Fair Trial and its Implications for International Criminal Evidence” vor. Darin analysierte sie das enge Zusammenspiel zwischen den Garantien eines fairen Verfahrens und der beweisrechtlichen Entscheidungen in völkerstrafrechtlichen Verfahren. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und der Ad-hoc-Strafgerichtshöfe argumentierte sie, dass das Recht auf ein faires Verfahren nicht außerhalb des Beweisrechts stehe, sondern ein wesentlicher Bestandteil davon sei. Die Anforderungen an ein faires Verfahren sollten daher die Offenlegung von Beweisen, die Entscheidung über ihre Zulässigkeit oder ihren Ausschluss sowie ihre Würdigung maßgeblich leiten. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei den potenziellen Spannungen zwischen den Rechten der Angeklagten und beweisrechtlichen Praktiken wie dem „Submission Approach“, bei dem Entscheidungen über die Zulässigkeit von Beweismitteln bis zu den abschließenden Verhandlungen zurückgestellt werden können.

Der Workshop bot Gelegenheit zu einem ausführlichen Austausch über die einzelnen Kapitel sowie über die allgemeinen Herausforderungen des Umgangs mit Beweisen in völkerstrafrechtlichen Verfahren.