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22 Aug 2022 von lbigmr

Dritte regionale Konsultation „Verfahrenshilfe“

In Madrid setzten sich Expert:innen zwei Tage lang mit dem Thema „Verfahrenshilfe“, sowie Möglichkeiten zur effektiven und gerechten Umsetzung auseinander.

Von Di., 21., bis Mi., 22. Juni 2022 fand in Madrid die dritte regionale Konsultation, dieses Mal zum Thema „Verfahrenshilfe“, statt.

Sie ist Teil der EU-weiten Konsultationsreihe des Projektes „Vom Gesetz zur Praxis: Stärkung der Verfahrensrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren“.  Ziel des Projekts, welches vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) sowie Partnerorganisationen aus Spanien, Rumänien, Irland und Belgien durchgeführt wird, ist es die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten im frühen Stadium des Strafverfahrens zu stärken.

Im Rahmen der Konsultation boten diverse Diskussionsrunden Strafrechtsakteur:innen und weiteren Expert:innen die Möglichkeit, Umsetzungsschwierigkeiten im eigenen Land zu identifizieren. Gleichzeitig konnten alle Anwesenden von den bewährten Praktiken anderer Länder zur Gewährleistung einer effektiven und gerechten Verfahrenshilfe lernen. So wurden rechtsvergleichend die verschiedenen Verfahrenshilfesysteme der Partnerländer analysiert und auf die rechtspolitischen Hintergründe hingewiesen. Als grundlegende Probleme thematisierten die Teilnehmer:innen die unzureichende, unabhängige und nachhaltige Finanzierung, sowie die teils mangelnde Spezialisierung und Fortbildung von Rechtsanwält:innen im Bereich der Verfahrenshilfe.

Nach intensiven Diskussionen kamen die Expert:innen schlussendlich zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Fortbildung und Motivation insbesondere von Anwält:innen ist der Schlüssel zu Umsetzung des Verfahrenshilferechts.
  • Weitere Akteur:innen sollen in einen Schulungsprozess und eine Sensibilisierungskampagne im gesamten strafverfahrensrechtlichen Bereich einbezogen werden.
  • Um ein Verfahrenshilfemodell zu erreichen, welches den Menschen in den Mittelpunkt stellt, braucht es eine organisationsübergreifende Kooperation und einen aktiven Austausch verschiedener Interessenvertreter:innen, u.a. der Anwaltschaft und des Polizeiapparats.

Auf die Auftaktkonsultation zum Recht auf Informationen (Wien, Di., 5., bis Mi., 6. April 2022) und die Konsultation zum Recht auf Rechtsbeistand (Bukarest, Di., 17., bis Mi., 18. Mai 2022) sowie die Konsultation zur Verfahrenshilfe (Madrid, Di., 21., bis Mi., 22. Juni 2022) folgt abschließend die Konsultation zu audiovisuelle Aufnahmen (Dublin, Mo., 18., bis Di., 19. Juli 2022).

a. ©ProRPC_NataliaBueno