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05 Dez. 2017 von Ludwig Boltzmann

Ein historischer Tag: Verfassungsgerichtshof öffnet Ehe und EP für alle

Am 5. Dezember 2017 erhielt das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte eine erfreuliche Nachricht  vom Präsidenten des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Dr. Helmut Graupner:

„Breaking news

Wir haben auf voller Linie gesiegt. Der Verfassungsgerichtshof hat soeben
a) die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und
b) die EP für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet.
(beides ab 1. Jänner 2019)

Der VfGH (das erste und älteste Verfassungsgericht der Welt) ist damit das erste Gericht Europas, das das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben hat. Und Österreich das erste Land Europas, das die Ehegleichheit als Menschenrecht anerkennt und verwirklicht. In den anderen europäischen Ländern erfolgte die Eheöffnung (lediglich) auf politischem Weg.

Ein wahrlich historischer Tag.

Der  Verfassungsgerichtshof hat den (gleich- und verschiedengeschlecht lichen) liebenden Paaren in Österreich das denkbar schönste Weihnachtsgeschenk gemacht: umfassende gleiche Wahlfreiheit für alle u nd für gleichgeschlechtliche Paare Würde und Gleichberechtig ung nach Jahrhunderten der Diskriminierung und Verfolgung. Aufrichtigsten Dank von tiefstem Herzen für die 14 Richterinnen und Richter, die sich wahrlich einen würdigen Platz in der Geschichte gesichert haben. Danke!“

Wir begrüßen diese bedeutende, aus menschenrechtlicher Sicht bahnbrechende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die über deren Auswirkungen für die österreichische Rechtsordnung hinaus auch die europäische Rechtsentwicklung maßgebend prägen wird. Zugleich gratulieren wir Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner zu diesem großartigen Erfolg, der auf seinen unermüdlichen Einsatz und kreative strategische Prozessführungen für die Rechte diskriminierter Menschen, insbesondere LGBTI, zurückzuführen ist.