27 Jun 2017 von Ludwig Boltzmann

Erste Beschwerde vor dem UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (CESCR)

Es ging dabei um den Fall einer Person, die ein Haus mittels Hypothekarkredit von einer Bank im Jahre 2007 gekauft hatte. Wegen Säumigkeit in der Rückzahlung des Kredits kündigte die Bank den Darlehensvertrag und klagte ein Pfandvollstreckungsverfahren beim Prozessgericht in Madrid ein. Da es Mängel im Mitteilungsverfahren gab, wurde die Betroffene vom bereits in Gang gebrachten Vollstreckungsverfahren erst einige Monate später informiert, als ihr schon das rechtskräftige Dokument über die Versteigerung ihres Eigentums zugestellt wurde.

Die Entscheidung des Ausschusses verpflichtete Spanien dazu, der Beschwerdeführerin effektive Rechtsbehelfe anzubieten und zu gewährleisten, dass die nationale Gesetzgebung, die Zwangsvollstreckungen aus Hypothekarkrediten regelt, und ihre Anwendung im Einklang mit den Standards des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICECSR) stehen.

2008 verabschiedeten die Staaten ein Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der unter anderem Rechtsbehelfe für Individuen schafft, um eine Beschwerde vor dem UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte einzubringen. Die Verabschiedung und das Inkrafttreten dieses Instrumentes  im Jahr 2013 war ein Meilenstein für die Durchsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte.

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