icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Erste regionale Konsultation “Recht auf Information”
20 Apr 2022 von lbigmr

Erste regionale Konsultation “Recht auf Information”

Am 5. und 6. April 2022 organisierte das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) eine regionale Konsultation mit dem thematischen Schwerpunkt “Recht auf Information im polizeilichen Ermittlungsverfahren“. Die Veranstaltung war Teil einer EU-weiten Konsultationsreihe des Projekts Vom Gesetz zur Praxis: Stärkung der Verfahrensrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren, bei dem das LBI-GMR gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Spanien, Rumänien, Irland und Belgien bewährte Praktiken im Bereich der Beschuldigtenrechte im frühsten Stadium des Strafverfahrens erforscht und Umsetzungsvorschläge für die Praxis erarbeitet.

Die Konsultation brachte Strafrechtsakteur:innen, Entscheidungsträger:innen und Vertreter:innen der Wissenschaft zusammen. Durch interessante Präsentationen und lebhaften Diskussionen suchten die Teilnehmer:innen nach gemeinsamen Überlegungen, wie das Informationsblatt für Festgenommene zugänglicher gestaltet werden kann – insbesondere für Minderjährige und Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen. Das Informationsblatt informiert Beschuldigte schriftlich über ihre Rechte bei der Polizei, doch aufgrund seiner Komplexität in vielen Mitgliedstaaten verstehen viele Beschuldigte ihre Rechte nicht oder nicht ausreichend und neigen dazu, auf diese zu verzichten.

Die auf der Konferenz vorgestellten Studien und bewährten Praktiken zeigten, dass ein zugängliches Informationsblatt für Festgenommene, u. a. durch die Verwendung von leichter Sprache, Piktogramme und Videos, das Verständnis der Beschuldigtenrechte erhöht. Die Teilnehmer:innen waren sich jedoch einig, dass nach wie vor strukturelle Hürden und Hindernisse abgebaut und überwunden werden müssen, um eine breite Anwendung eines vereinfachten Informationsblattes für Festgenommene in der Europäischen Union zu ermöglichen.

Der Fokus der regionalen Konsultationen des Projektes liegt jeweils auf einem bestimmten Bereich der Beschuldigtenrechte: Die Auftaktkonsultation in Wien befasste sich mit dem Recht auf Information, es folgen Konsultation zum Recht auf Rechtsbeistand (Bukarest, Di., 17., bis Mi., 18. Mai 2022), zur Verfahrenshilfe (Madrid, Di., 21., bis Mi., 22. Juni 2022) und zu Audiovisuelle Aufnahmen (Dublin, Mo., 18., bis Di., 19. Juli 2022).