Brüssel: Wichtige Erkenntnisse zu Grundrechtskonformität von EU-Förderungen
Europäisches Dissemination Event des „ECHOFunds“-Projekts brachte zentrale Akteur:innen aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und Menschenrechtsarbeit zusammen
Wie kann sichergestellt werden, dass EU-Fördermittel im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingesetzt werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt des europäischen Dissemination Events des ECHOFunds-Projekts, das am 3. Dezember 2025 in Brüssel stattfand.
Vertreter:innen nationaler Menschenrechtsinstitutionen, zivilgesellschaftlicher Organisationen, europäischer Netzwerke sowie nationaler Behörden aus Kroatien, Griechenland und Polen diskutierten gemeinsam aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze zur praktischen Umsetzung der Grundrechtsverpflichtungen in EU-Förderprogrammen. Insgesamt nahmen 27 Personen vor Ort in Brüssel sowie 9 weitere online an der Veranstaltung teil.
Die wichtigsten Schlussfolgerungen auf einen Blick
Aus dem Diskurs ging hervor:
- Die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta erfordert ein gemeinsames Verständnis derselben. Viele Akteur:innen interpretieren die Grundrechtsverpflichtungen nach wie vor unterschiedlich.
- Grundrechte müssen zu einer tatsächlichen Finanzierungsvoraussetzung werden und dürfen nicht nur als Formalität gehandhabt werden.
- Nationalen Menschenrechtsorganisationen und NGOs sollte eine bedeutsame Rolle in den EU-Förderungsverfahren zukommen, wofür sie mit ausreichend Ressourcen ausgestattet sein müssen.
- Verwaltungsbehörden und Begünstigte benötigen klare, praktische Leitlinien für die Umsetzung der Charta.
- Auch die Berichterstattung sollte über finanzielle Aspekte hinausgehen und die Einhaltung der Grundrechte erfassen.
Warum das Projekt wichtig ist
Das ECHOFunds-Projekt basiert auf der Common Provisions Regulation (CPR) 2021/1060, die die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta als horizontale Bedingung für EU-Förderungen festlegt. Der rechtliche Rahmen ist zwar vorhanden, doch die Umsetzung variiert über die einzelnen Mitgliedstaaten hinweg stark.
ECHOFunds zielt auf diese Lücke ab. Das Projekt stärkt den Dialog zwischen Verwaltungsbehörden, Begünstigten sowie Menschenrechtsakteur:innen und unterstützt eine konsistentere, menschenrechtskonforme Verwendung von EU-Mitteln
Ergebnisse des Projekts
Zu den Projektaktivitäten gehörten ein vergleichender Forschungsbericht, nationale Workshops in Österreich, Griechenland und Polen, EU-weite Online-Konsultationstage, das europäische Dissemniation Event und die Entwicklung übersichtlicher Online-Leitfäden.
Erfahrungen aus der Praxis
In allen Ländern traten ähnliche Herausforderungen zutage. Den Verwaltungsbehörden mangelte es oft an Klarheit hinsichtlich der Verpflichtungen durch die Charta. NGOs und Begünstigte sind häufig nicht mit dem EU-Förderungszyklus und ihrer Rolle bei der Wahrung der Grundrechte innerhalb dieses Zyklus vertraut.
Ausblick: das nächste MFF
Die abschließende Diskussion konzentrierte sich auf den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 (Multiannual Financial Framework 2028-2034, MFF). Die Teilnehmer:innen waren sich einig, dass die Einhaltung der Menschenrechte in den gesamten Förderungsszyklus eingebettet werden soll. Als essenziell stellen sich dabei eine stärkere Einbindung nationaler Menschenrechtsinstitutionen, bessere Ressourcenausstattung und klarere Zuständigkeiten dar.
Die Veranstaltung endete mit einer Abschlussrede Katrin Wladaschs, Projektkoordinatorin von ECHOFunds sowie Leiterin der Programmlinien Asyl und Migration und (Un-)Gleichheit und Antidiskriminierung am LBI-GMR. Sie betonte, dass es notwendig sei, von bloßer formaler Einhaltung der EU-Grundrechtecharta zu einer tatsächlichen Durchsetzung überzugehen.