Gendermedizin ist kein Nice-to-Have
Michael Lysander Fremuth hielt anlässlich des Weltfrauentages 2025 einen Vortrag zu den menschenrechtlichen Grundlagen der Gendermedizin.
Im Rahmen der von Regina Steringer-Mascherbauer und Martin Martinek für das Ordensklinikum der Elisabethinen Linz organisierten Veranstaltung „Der große, kleine Unterschied – Warum Gendern in der Kardiologie wichtig ist: Wissen stärkt Frauen Herzen“ widmete sich unser wissenschaftlicher Direktor und Professor für Grund- und Menschenrechte an der Universität Wien, Michael Lysander Fremuth den menschenrechtlichen Grundlagen der Gendermedizin. Er ging dabei insbesondere auf das Recht auf Zugang zu wirksamer Gesundheitsversorgung sowie auf den Gleichheitssatz ein, um sodann einzelne Beispiele vorzustellen, hinsichtlich derer es weiterer Verbesserungen bedarf. So seien Frauen international bereits beim Zugang zu medizinischer Betreuung aufgrund sozio-ökonomischer und kultureller Faktoren benachteiligt. Der Gleichheitssatz und das Verbot der Diskriminierung verlangten Ungleiches auch ungleich zu behandeln. Dafür bedürfe es insbesondere einer Anerkennung geschlechtsspezifischer Unterschiede oder geschlechtsexklusiver Merkmale in der Entwicklung von Therapeutika, der Diagnose und der Behandlung von Frauen. Lange Zeit blieb etwa die Endometriose, eine sehr schmerzhafte Erkrankung infolge der Wucherung und Streuung von Gebärmutterschleimhaut außerhalb der Gebärmutterhöhle, von der 6 bis 10 % der Frauen betroffen sind, unerforscht und nicht therapiert. Herzinfarkte werden bei Frauen ob der unterschiedlichen Symptomatik seltener entdeckt und selbst Medikamente für Frauen teilweise vorrangig an Männern erforscht. So wie Kinder nicht einfach kleine Erwachsene seien, seien Frauen nicht einfach Menschen mit anderen Geschlechtsmerkmalen als der Mann, der lange Zeit der alleinige Maßstab in der medizinischen Forschung gewesen sei. Die Medizin müsse Frauen umfänglich in ihrer Eigenständigkeit und Eigentümlichkeit anerkennen.
Auch die besonderen Chancen und Herausforderungen, die mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz in der Medizin verbunden sind, fanden Beachtung. Abschließend betonte Fremuth, dass auch Männer von geschlechtssensibler Medizin profitieren (etwa hinsichtlich der besseren Erkennung psycho-sozialer Erkrankungen) und resümierte „Gendermedizin ist kein Nice-to-have, sie ist eine menschrechtliche Forderung!“