Soziale Rechte: Geschlechtsspezifische Folgen der Covid-19-Krise
In Kooperation mit der Arbeiterkammer untersucht das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die sozialen Menschenrechte in Europa.
Die Covid-19-Krise hat gravierende Auswirkungen auf annähernd sämtliche Lebensbereiche mit sich gebracht und zu einer massiven Beschneidung sozialer Rechte geführt. Gleichzeitig führte die Pandemie aber auch zu einer Renaissance des Sozialstaates, der dadurch wieder verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung rückt.
In Kooperation mit der Arbeiterkammer untersucht das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die sozialen Menschenrechte in Europa. Die rechtliche Basis dafür bilden die in der (revidierten) Europäischen Sozialcharta (RESC) für Österreich und 42 weitere europäische Staaten völkerrechtlich verbindlich verankerten sozialen Rechte.
Im nun vorliegenden ersten von fünf Policy Briefs wird auf die geschlechtsspezifischen Folgen der Covid-19-Pandemie eingegangen. Eine weitere Verschärfung bzw. Neuschaffung von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern wird darin deutlich:
- Frauen schulterten als „systemrelevante“ Arbeitskräfte einen Großteil der Krise
- sie waren dem Virus am Arbeitsplatz somit stärker ausgesetzt
- die Zunahme von häuslicher Gewalt verschärfte die Situation zusätzlich
- die anfänglichen Hoffnungen, es könnte zu einer gerechteren Verteilung von Sorgearbeit kommen, wurden enttäuscht
Um den Folgen der Covid-19-Krise bzw. den Auswirkungen zukünftiger Krisen bestmöglich entgegenzusteuern und eine Re-Traditionalisierung zu verhindern, sind konkrete politische Maßnahmen erforderlich. Diese müssen u.a. sicherstellen, dass
- Frauen im Zuge der wirtschaftlichen Erholung besonders berücksichtigt werden
- Frauen ausreichend vor Diskriminierung und Gewalt geschützt sind
- ultimativ zu einer Gleichberechtigung in allen gesellschaftlichen Bereichen beigetragen wird
Europäische Good Practice Beispiele hinsichtlich der sozialen Absicherung von Personen in atypischen bzw. informellen Beschäftigungsverhältnissen, des (Gesundheits-)Schutzes von „systemrelevanten“ Arbeitskräften, unbezahlter Sorgearbeit und häuslicher Gewalt können relevante Anhaltspunkte dafür geben, worauf bei der Implementierung geschlechtssensibler Maßnahmen geachtet werden sollte.
Den im Juni 2022 erschienenen Policy Brief zum Thema „Soziale Rechte in der Pandemie – Geschlechtsspezifische Folgen der Covid-19-Krise“ finden Sie im Anhang.