21 Nov. 2025 von lbigmr

Human Rights Talk: Jugendkriminalität zwischen ultima ratio, Opferschutz und Kinderrechten

Am Internationalen Tag der Kinderrechte versammelten sich mehr als 90 Teilnehmer:innen im historischen Festsaal der Vienna Business School Hamerlingplatz zu einem Human Rights Talk, der der Frage nachging, wie mit Kindern umzugehen ist, die ernsthafte Verhaltensauffälligkeiten zeigen, aber noch nicht strafmündig sind.

Die Expert:innen auf dem Podium waren sich einig, dass die von manchen politischen Kräften geforderte Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre kontraproduktiv wäre. Konkreter, aber nicht weniger kontrovers, wurde die mögliche Einrichtung von geschlossenen sozialpädagogischen Einrichtungen diskutiert, in denen sogenannte „Systemsprenger:innen“ künftig angehalten werden könnten. 

Schuldirektorin Monika Hodoschek betonte in ihrer Eröffnungsrede die Bedeutung von Schulen als Orten der Orientierung; Sebastian Öhner (Österreichische Liga für Menschenrechte) wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgesetz für Kinderrechte in vielen Aspekten noch nicht konsequent umgesetzt werden.

Moderatorin Patricia Mussi-Mailer (LBI-GMR) führte ins Thema ein und richtete die erste Frage an Walter Dillinger (Polizeidirektion Wien): Warum spitze sich die Debatte gerade jetzt zu?

Warum der Druck steigt

Dillinger verwies auf Erkenntnisse aus einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe zum Thema Kinder- und Jugendkriminalität, die er geleitet und die im Mai 2025 einen 5-Punkte-Plan mit Empfehlungen vorgelegt hat. Eine sehr kleine Gruppe von 10- bis 14-Jährigen begehe wiederholt schwere Delikte, teilweise bis zu 1.500 bei einer Person; die Zahl der Tatverdächtigen sei zuletzt deutlich gestiegen. Die Polizei stoße zunehmend an Grenzen, weil es nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liege, erzieherische Maßnahmen zu setzen.

Josef Hiebl, stv. Leiter der Wiener Kinder- und Jugendhilfe, ordnete diese Entwiclung historisch ein: Seit einer Reform Ende der 1980er-Jahre sieht Österreich keinen Freiheitsentzug für unter 14-Jährige mehr vor – ein Ansatz, der lange gut funktioniert habe, nun aber für wenige besonders schwere Fälle nicht mehr ausreiche.

Sigrun Roßmanith, Psychiaterin, Psychotherapeutin und Gerichtsgutachterin, erläuterte die psychischen und sozialen Dynamiken solcher Verläufe: fehlende Zuwendung, Haltlosigkeit und die Suche nach Zugehörigkeit, oft in Gruppen oder Gangs. Wiederholte Delinquenz gleiche häufig einem Suchtverhalten; auch Mädchen zeigten teilweise hohes Gewaltpotenzial.

Die Frage nach der ultima ratio

Helmut Sax, renommierter Kinderrechtsexperte und Senior Researcher am LBI-GMR, stellte die menschenrechtliche Perspektive dar: Freiheitsentzug sei einer der schwersten Grundrechtseingriffe und nach der UN-Kinderrechtskonvention nur als allerletzte Maßnahme zulässig. Dafür müssten alle Alternativen ausgeschöpft und die Verhältnismäßigkeit klar belegt sein.

Auf dieser Grundlage stellte Mussi-Mailer die zentrale Frage des Abends: „Sind wir tatsächlich schon bei dieser ultima ratio angekommen?“

Hier gingen die Einschätzungen auseinander. Dillinger und Hiebl sahen diesen Punkt für eine kleine Gruppe hochbelasteter Kinder erreicht. Sax hielt dagegen: Ohne transparente Datengrundlage, ohne ausreichend ausgebaute Alternativen und ohne gesicherte Verhältnismäßigkeit sei Freiheitsentzug nicht zu rechtfertigen. Er warnte zudem vor dem Risiko einer Sogwirkung – wie in Großbritannien, wo eng gedachte Maßnahmen einem deutlichen Anstieg von Freiheitsentziehungen Tür und Tor geöffnet hätten.

Warum geschlossene Einrichtungen überhaupt Thema sind

Die Diskussion über geschlossene sozialpädagogische Einrichtungen ist eng mit der politischen Agenda der vergangenen Jahre verknüpft. Der Vorschlag der früheren Bundesregierung, die Strafmündigkeitsgrenze auf 12 Jahre zu senken, wurde von allen Fachleuten auf dem Podium klar abgelehnt: Er sei nicht kindgerecht, nicht wirksam und widerspreche grundlegenden Prinzipien der Kinderrechte.

Vor diesem Hintergrund rückt nun ein anderer Ansatz in den Fokus: Im Justizministerium arbeitet eine Arbeitsgruppe an einem möglichen gesetzlichen Rahmen für geschlossene sozialpädagogische Einrichtungen. Einige Expert:innen sehen in seltenen Extremfällen Bedarf, während andere auf die erheblichen grundrechtlichen Risiken verweisen. Einigkeit bestand jedoch darin, dass solche Einrichtungen – wenn überhaupt – nur als sehr kleine, hochprofessionell betreute Settings denkbar wären.

Prävention im Fokus: der Fünf-Punkte-Plan

Dillinger und Hiebl stellten darüber hinaus den erwähnten Fünf-Punkte-Plan vor, der überwiegend auf präventive Maßnahmen setzt: Enge Kooperation von Polizei und Jugendhilfe, frühe Interventionen und sozialpädagogische Begleitung. Der Freiheitsentzug in geschlossenen Einrichtungen sei ausdrücklich nur als äußerster Schritt vorgesehen – ein Grundsatz, den das gesamte Podium teilte.

„Was tun, wenn ein Kind entgleitet?“

Zum Abschluss der fachlichen Debatte rückte Mussi-Mailer die persönliche Ebene in den Mittelpunkt: „Was tun, wenn man als Elternteil oder Lehrer:in merkt, dass einem ein Kind entgleitet?“ Roßmanith riet zu frühzeitiger Hilfe, auch für die Eltern selbst. Hiebl betonte, dass viele Familien schwer belasteter Kinder selbst unter großem auch sozioökonomischem Druck stehen und sowohl Teil des Problems als auch Teil der Lösung seien.

Der Abend zeigte deutlich: Es gibt keine einfachen Antworten. Gleichzeitig wurde klar, dass Kinderrechte selbstverständlich auch für jene gelten, die Grenzen überschreiten. Ob neue Maßnahmen wie geschlossene Einrichtungen künftig eine Rolle spielen können, wird wesentlich davon abhängen, ob parallel ausreichend in präventive, langfristige und individuell abgestimmte Unterstützungsangebote investiert wird.

Die Human Rights Talks verstehen sich als Plattform für den gesellschaftlichen Diskurs zu aktuellen Themen mit menschenrechtlicher Relevanz. Die Veranstaltungen präsentieren der interessierten Öffentlichkeit hochkarätige Vortragende und analysieren menschenrechtliche Herausforderungen sowie gesellschaftspolitische Strömungen differenziert und mit fachlicher Expertise, zugleich aber auf zugängliche Weise und mit Praxisbezug. Wichtiger Bestandteil des Formats ist neben inhaltlichen Beiträgen die interaktive Publikumsdiskussion.