25 Juli 2025 von lbigmr

Klimagutachten mit Signalwirkung: Michael Lysander Fremuth zu Gast im Ö1 Morgenjournal

Im Gespräch mit dem Ö1 Morgenjournal lieferte Michael Lysander Fremuth, wissenschaftlicher Direktor unseres Instituts sowie Professor für Grund- und Menschenrechte an der Universität Wien, eine fundierte juristische Einschätzung zum rezenten Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofs.

Ein Mitschnitt der Sendung ist hier zum Nachhören verfügbar.

Nach einem mehr als zweijährigen Gerichtsverfahren wurde am Mittwochnachmittag das mit Spannung erwartete Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) verlesen. Angestoßen wurde es ursprünglich durch den südpazifischen Inselstaat Vanuata, der zu einer der meistgefährdeten Regionen der Welt zählt. Nicht nur Extremwetterlagen wie tropische Stürme bedrohen den 83 Inseln umfassenden Staat und seine rund 300.000 Bewohner:innen, auch Erdbeben und die Lage knapp über dem Meeresspiegel.

Im März 2023 gelangte das Anliegen zur Abstimmung in der UN-Generalversammlung. Das Organ, in dem alle 193 Mitgliedstaaten der UNO gleichberechtigt vertreten sind, entschied im Konsens, den Internationalen Gerichtshof mit folgenden Fragen zu befassen:

  • Welche völkerrechtliche Verpflichtung haben Staaten, das Klima zu schützen?
  • Welche Folgen hat die Verletzung der staatlichen Pflicht, das Klima zu schützen?

Michael Lysander Fremuth fasste im Ö1 Morgenjournal die Kernaussagen des Klimagutachtens zusammen. Diesem komme, so Fremuth, erhebliche Bedeutung zu, auch wenn es nicht unmittelbar rechtsverbindlich sei. Auch sei nun klar, dass alle Staaten völkerrechtlich verpflichtet wären, das Klima zu schützen. Dabei habe der IGH das Erwärmungsziel von 1,5° C als verbindlichen Maßstab anerkannt. Staaten müssten gemeinsam dieses Ziel durch Gesetze und Verwaltungsverfahren effektiv erreichen. Zugleich zeigte der Professor für Grund- und Menschenrechte aber auch potenzielle Schranken auf. Der Maßstab der gebotenen Sorgfalt bleibe etwa durchaus vage. Zudem würde die Haftung von Staaten, insbesondere von großen Emittenten wie den USA, Russland oder China, dadurch eingeschränkt, dass diese die Zuständigkeit des IGH in entsprechenden Verfahren nicht anerkennen dürften. Die Hoffnung liege hier sodann bei nationalen Gerichten und internationalen Gerichten mit zwingender Zuständigkeit, für die das Gutachten Signalwirkung entfalten dürfte. Weiters unterstrich Fremuth, dass der IGH ein Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt und damit auch die menschenrechtliche Komponente des Klimaschutzes anerkannt und gestärkt habe.

Es [das Klimagutachten des IGH] ist gewissermaßen Wasser auf den Mühlen all jener, die im Rahmen strategischer Prozessführung Menschenrechte einklagen und Menschenrechte gegen den Klimawandel und seine negativen Auswirkungen in Stellung bringen möchten“, so Fremuth, der davon ausgeht, dass die Ausführungen des Internationalen Gerichtshofs auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem laufenden Klimaverfahren gegen Österreich inspirieren könnten.

a. IGH ©UN Foto/Frank van Beek