IMPACT: Brücken zwischen Monitoringstellen in der EU
Mehr als 50 Expert:innen aus der gesamten Europäischen Union kamen am 26. und 27. Mai 2026 in Wien zusammen, um Strategien zur Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen im Freiheitsentzug im Strafjustizsystem zu diskutieren.
Im Rahmen des EU-geförderten Projekts IMPACT organisierte das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) in Zusammenarbeit mit der Validity Foundation den EU-weiten Konsultationsworkshop „Stärkung nationaler Präventions- und Überwachungsmechanismen bei der Förderung der Rechte von inhaftierten Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen“.
Der Workshop brachte Vertreter:innen der Nationalen Präventionsmechanismen (NPMs) im Rahmen von OPCAT sowie der Unabhängigen Monitoring-Mechanismen (IMMs) gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD), internationale Expert:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschen mit Behinderungen, darunter Personen mit Erfahrungen im Freiheitsentzug, aus der gesamten EU zusammen. Die Veranstaltung bot eine einzigartige Plattform für Austausch, Reflexion und Zusammenarbeit zum Monitoring der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen im Strafjustizsystem.
Seit März 2025 untersucht das IMPACT-Projektteam im Rahmen von Desk Research und Konsultationen in der gesamten EU die Arbeit von NPMs und IMMs. Während des Workshops präsentierte das Team zentrale Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus diesem Forschungsprozess, einschließlich Empfehlungen, die gemeinsam mit im Rahmen des Projekts konsultierten Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen entwickelt wurden.
An zwei Tagen mit Präsentationen, Paneldiskussionen und partizipativen Arbeitsgruppensitzungen führten die Teilnehmenden offene und kritische Diskussionen zu zentralen Aspekten des Monitorings durch NPMs und IMMs sowie zur Entwicklung wirksamer Empfehlungen. Zu den zentralen thematischen Schwerpunkten zählten das Monitoring von Gesetzgebung zu strafrechtlicher Verantwortlichkeit und sichernden Maßnahmen, Monitoring an der Schnittstelle zur Polizei, Zwangsmaßnahmen wie Fixierung, Isolation und Einzelhaft sowie angemessene Vorkehrungen im Freiheitsentzug.
Ein wiederkehrendes Thema des Workshops war, dass die menschenrechtlichen Herausforderungen, mit denen inhaftierte Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen konfrontiert sind, selten isolierte Vorfälle darstellen. Vielmehr spiegeln sie häufig umfassendere strukturelle und kulturelle Systeme wider, die Zwang, Ausschluss und Diskriminierung normalisieren. Die Teilnehmenden betonten daher die Bedeutung präventionsorientierter Monitoringansätze, die Ursachen und systemische Probleme in den Blick nehmen.
Die Diskussionen verdeutlichten zudem den wachsenden Bedarf an stärkerer Zusammenarbeit und Koordination zwischen unterschiedlichen Monitoringmandaten sowie an der sinnvollen Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen in Monitoringprozesse. Brücken zwischen NPMs und IMMs sowie mit Personen mit eigener Erfahrung im Freiheitsentzug zu bauen, wurde als zentraler Schritt zur Stärkung der Rechte von inhaftierten Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen identifiziert.
Die Erkenntnisse und Diskussionen des EU-weiten Konsultationsworkshops fließen in die Entwicklung eines praxisorientierten Monitoring-Leitfadens für NPMs und IMMs ein, dessen Veröffentlichung für 2027 vorgesehen ist.