24 Okt 2024 von lbigmr

Bedeutung der „Lieferkettenverantwortlichkeit“ von Unternehmen für Menschenrechte und Umwelt

Tagung an der Universität Graz bringt Vertreter:innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Praktiker:innen zum Thema der unternehmerischen Verantwortlichkeiten in den Wertschöpfungs- und Lieferketten zusammen.

Eine eintägige Tagung zum Thema „Lieferkettenverantwortlichkeit: Menschenrechte ohne Grenzen?“, organisiert vom Institut für Europäisches Schadensersatzrecht (ESR), der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, der Universität Graz, dem Europäischen Zentrum für Schadensersatz- und Versicherungsrecht gemeinsam mit dem LBI-GMR und der Universität Wien, fand am 18. Oktober 2024 an der Universität Graz statt.

Ausgehend von den Regelungen der Ende Juli 2024 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit („EU-Lieferketten-Richtlinie“) diskutierten 16 internationale Expert:innen über zivil- und öffentlich-rechtliche sowie praktische Probleme der unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte, der Umwelt und des Klimas.

Unser wissenschaftlicher Direktor Michael Lysander Fremuth leitete das Thema der Veranstaltung gemeinsam mit Barbara C. Steininger von der Universität Graz ein, berichtete über den Entstehungsprozess der Richtlinie sowie diverse rechtliche Probleme und Besonderheiten des neuen EU-Rechtsakts und moderierte ein Diskussionspanel zu zivil- und völkerrechtlichen sowie Unternehmensperspektiven der Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Unsere Kolleg:innen Camilla Haake und Stephen Rabenlehner präsentierten unter dem Oberthema „Strategien zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten“ im Rahmen ihres Vortrags „Überprüfung durch unabhängige Dritte in der Aktivitätskette: Chancen und Risiken“ u.a. ihr aktuelles Forschungsprojekt zum Thema „Audits und Zertifizierungen im Kontext menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten von Unternehmen“. Sie berichteten dabei über die Möglichkeiten der Unterstützung der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen bei der Einhaltung ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht durch die Inanspruchnahme der sog. „Überprüfung durch unabhängige Dritte“, also etwa den Rückgriff auf Audit- und Zertifizierungssysteme. Im Rahmen der anschließenden Paneldiskussion, ebenfalls moderiert von Michael Lysander Fremuth, konnte auf weiterführende Fragen des interessierten Publikums eingegangen werden.

Die Ergebnisse des aktuellen Forschungsprojekts von Camilla Haake und Stephen Rabenlehner zu Audits und Zertifizierungen werden voraussichtlich Anfang 2025 öffentlich präsentiert werden. Weitere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf dieser Webseite.

a. ©Universität Graz