KI-Diskriminierung und Völkerstrafrecht: Zwei erfolgreiche Doktorarbeiten am LBI-GMR.
Dr. Keketso Kgomosotho und Dr. Sauermoser wurden mit zwei Arbeiten zu aktuellen menschenrechtlichen Fragestellungen erfolgreich promoviert.
Mit Dr. Keketso Kgomosotho und Dr. Andreas Sauermoser haben in den vergangenen Monaten zwei Forscher des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) ihre Promotion an der Universität Wien erfolgreich abgeschlossen. Betreut wurden beide Dissertationen von unserem Direktor Univ.-Prof. Dr. Michael Lysander Fremuth.
Unter dem Titel Why Machine Learning Algorithms Cannot and Should Not Make Decisions That Require Substantive Equality untersuchte Dr. Kgomosotho die Schnittstelle zwischen Künstlicher Intelligenz (KI) und internationalem Antidiskriminierungsrecht. Seine Dissertation zeigt die strukturellen Grenzen algorithmischer Entscheidungsfindung auf und argumentiert, dass Entscheidungen, die materielle Gleichheit erfordern, nicht an KI-Systeme delegiert werden sollten. Daraus leitet er die Notwendigkeit eines Menschenrechts auf eine menschliche Entscheidung ab.
Dr. Sauermoser widmete sich in seiner Dissertation Der Einfluss der Menschenrechte auf die Schaffung völkerrechtlicher Straftatbestände der Frage, wie menschenrechtliche Standards die Entwicklung internationaler Straftatbestände prägen. Anhand der Straftatbestände des Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zeigt er auf, welchen Einfluss Menschenrechte auf die Ausgestaltung des Völkerstrafrechts ausüben.
Wir gratulieren beiden Forschern herzlich zu diesem persönlichen und wissenschaftlichen Erfolg. Besonders freuen wir uns, dass Dr. Sauermoser dem LBI-GMR als Postdoc erhalten bleibt. Dr. Kgomosotho wünschen wir für seinen weiteren beruflichen und wissenschaftlichen Weg alles Gute.

