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07 Aug. 2025 von lbigmr

Klimagutachten: Camilla Haake als Expertin bei „Guten Morgen Österreich“ (ORF)

Im Rahmen der morgendlichen Livesendung „Guten Morgen Österreich“ beleuchtete unsere Kollegin Camilla Haake im Interview die mögliche Tragweite des rezenten IGH-Klimagutachtens für vom Klimawandel bedrohte Staaten und den Ausgang gegenwärtig anhängiger Gerichtsverfahren.

Ein Mitschnitt der Sendung ist hier zum Nachsehen verfügbar.

Die Initiative für die Befassung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) mit völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten in Bezug auf den Klimawandel ging von dem kleinen Inselstaat Vanuatu aus. Und das aus gutem Grund: Aufgrund des klimawandelbedingten Anstiegs des Meeresspiegels versinkt das im Südpazifik gelegene Staatsgebiet Vanuatus stetig weiter im Meer. Könnte das Gutachten des IGH die Erfolgschancen von Staaten wie Vanuatu in künftigen Klageverfahren erhöhen? Beklagte wären hier etwa große Emittenten wie die USA infolge der Verletzung ihrer internationalen Klimaschutzpflichten und ihres Beitrags zum Klimawandel. Da das Gutachten keine rechtliche Verbindlichkeit hat, kann diese Frage aber nicht pauschal beantwortet werden, so Haake.

Bemerkenswert sei allerdings, dass der Gerichtshof, mit seinen klaren Ausführungen über die Wechselbezüglichkeit des Umwelt- bzw. Klimaschutzes einerseits und des Schutzes der Menschenrechte andererseits, eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Grundlage der Wahrnehmung der Menschenrechte aufgezeigt habe. Haake führte weiter aus, dass der IGH den Klimawandel als „allgemeines Anliegen der Menschheit“ (common concern of humankind) bezeichnet und damit auf die gemeinsame Pflicht der Staatengemeinschaft zur Kooperation hinsichtlich der Bekämpfung des Klimawandels und seiner negativen Auswirkungen hingewiesen hätte.

Das Gutachten könne darüber hinaus möglicherweise Auswirkungen auf den Ausgang derzeit anhängiger Klimaverfahren vor regionalen wie nationalen Gerichten weltweit haben. Ein Beispiel für ein solches Verfahren ist die Rechtssache „Müllner gegen Österreich“, die derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verhandelt wird. Haake unterstrich, dass das Gutachten des IGH zwar rechtlich unverbindlich sei, es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich der EGMR bei seiner Entscheidung durch die Ausführungen des IGH inspirieren lasse. „Der IGH erfindet das Rad nicht neu, bestätigt und konkretisiert mit seinen Ausführungen jedoch viele Punkte, die bereits zuvor Eingang in Entscheidungen oder Gutachten anderer regionaler oder nationaler Gerichte gefunden haben“, fasst sie zusammen.

a. Camilla Haake zu Gast bei „Guten Morgen Österreich“ ©ORF