Konferenz zum Zusammenspiel zwischen KI und Menschenrechten
Wissenschaftler:innen und Expert:innen diskutierten neueste Entwicklungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz und Menschenrechten.
Die Konferenz „Global Conference on AI and Human Rights“ fand am 13. und 14. Juni 2024 an der Juristischen Fakultät der Universität Ljubljana statt. Sie konzentrierte sich auf die Wechselbeziehung zwischen Künstlicher Intelligenz und diversen Fragen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die verschiedenen Panels befassten sich unter anderem mit Aspekten von KI und Privatsphäre, KI und Diskriminierung sowie KI und Strafverfolgung.
Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) war durch den wissenschaftlichen Direktor des Instituts und Professor für Grund- und Menschenrechte an der Universität Wien, Michael Lysander Fremuth, sowie unsere Kolleg:innen Konstantina Stavrou, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Universitätsassistentin, und Keketso Kgomosotho, Universitätsassistent, vertreten.
Michael Lysander Fremuth moderierte ein Panel zum Thema „AI, Fair Trial, Right to Effective Remedy and Access to Justice“ und hielt ein Impulsreferat zu einem allfälligen Recht auf eine menschliche Entscheidung im Kontext von KI. Er argumentierte, dass ein solches Recht bereits anerkannt und in einigen Rechtsdokumenten verankert ist, und erklärte: „Von KI-Systemen gehen eigentümliche und oft nicht direkt erkennbare Gefährdungen für die Menschenrechte aus. Dies sowie die nur von Menschen geteilte Erkenntnis und Empfindung, was es heißt, Mensch zu sein, können ein Menschenrecht auf eine menschliche Entscheidung rechtfertigen.“
Stavrou hielt eine Präsentation zu nutzergenerierten Inhalten sowie Deepfakes in internationalen Strafverfahren, Kgomosotho beleuchtete das Diskriminierungspotenzial von KI und sprach über neue Ansätze zur rechtlichen Steuerung algorithmischer KI-Diskriminierung.