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03 Dez 2016 von Ludwig Boltzmann

Menschen mit Behinderungen auf der Flucht

Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3.12.2016 legen wir einen besonderen Fokus auf die Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit Behinderungen, die geflüchtet sind und Schutz in Europa suchen.

Es gibt bislang nur wenige Studien, wie beispielsweise jene von der FRA (Fundamental Rights Agency), von Handicap International und Help Age International sowie der University of Sydney, die sich mit der spezifischen Situation von Menschen mit Behinderungen auf der Flucht auseinandersetzen.

Es gibt unterschiedliche Aspekte, die beim Thema Behinderung und Flucht/Krisensituationen betrachtet werden müssen: Behinderungen, Kriegsverletzungen, chronische oder psychische Erkrankungen tragen oft zur Fluchtentscheidung bei. Fluchtrouten sind für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige wesentlich risikoreicher und gefährlicher. So etwa ist das Risiko für Flüchtlinge mit Behinderungen Betroffene von sexueller Gewalt zu werden besonders hoch, ergab die großangelegte Studie der University von Sydney. Weiters stellen Zulassungsverfahren, der Bildungsbereich oder der Arbeitsmarkt, sowie barrierefreier Zugang zu Informationen oder dem Gesundheitswesen in Aufnahmeländern eine große Herausforderung für Menschen mit Behinderungen dar. Oftmals werden sie einfach übersehen oder nicht mitgedacht und erhalten daher nicht die adäquate Unterstützung, die sie brauchen und die ihnen zusteht.

Die Umsetzung von Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen) der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie der EU-Aufnahmerichtlinie für Flüchtlinge mit erhöhtem Schutzbedarf erfolgt auch in Österreich sehr unterschiedlich oder kaum, bestätigte der Monitoringausschuss im September 2016.

Viele Einrichtungen für Schutzsuchende, Informationen etc. sind nicht barrierefrei zugänglich aber auch das Bewusstsein über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie der Gesellschaft insgesamt ist noch nicht ausreichend.

Empfehlungen:

  • Erhebung von Daten zu Schutzsuchenden mit Behinderungen und ihren spezifischen Bedarfen
  • Umfassende Barrierefreiheit von Beginn an
  • Adäquate Versorgung und Betreuung
  • Partizipation von SelbstvertreterInnen bei der Maßnahmenvorbereitung und Umsetzung
  • Bereitstellung von finanziellen Mitteln
  • Bewusstseinsbildung