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04 Nov. 2025 von lbigmr

„Menschenrechte sind nicht selbsttragend“ – Fremuth im ORF zu 75 Jahre EMRK

Im aktuellen ORF-Beitrag zum 75-Jahr-Jubiläum der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ordnet Michael Lysander Fremuth die Entwicklungen im internationalen Menschenrechtsschutz ein.

Fremuth – wissenschaftlicher Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) und Professor an der Universität Wien – verweist darauf, dass die gegenwärtige Debatte von einer neuen Dynamik geprägt ist: Das Novum ist, dass wir mittlerweile eine ganze Phalanx an Regierungen unterschiedlicher Farben sehen, die sagen: Lieber Gerichtshof, du musst uns Spielräume geben für die Regulierung der Migration.‘“

Zwar enthalte die EMRK kein Asylrecht, doch garantiere sie zentrale Rechte: etwa das Recht auf Leben, das Verbot von Folter oder den Schutz des Privat- und Familienlebens. Bereits daraus ergebe sich mitunter ein Bleiberecht. Hinsichtlich der Diskussion um das Verbot der Folter und unmenschlichen Handlung führt er aus:Hier gibt es die Spielräume nicht, die Staaten einzufordern scheinen.

Über den Menschenrechtsschutz im größeren historischen Bogen sagt Fremuth: Aber während man in den 90er Jahren das Gefühl haben durfte, es bewege sich in eine gemeinsame positive Richtung, muss man nun erkennen, dass die Fliehkräfte enorm zugenommen haben.“ Diese Entwicklung berühre die Grundfeste des internationalen Menschenrechtsschutzes, nämlich das Verständnis von Universalität.

Die „größten Verwerfungen  beobachtet er gegenwärtig bei den Rechten sexueller Minderheiten, daneben auch bei Meinungs- und Demonstrationsfreiheit: Herrschaft werde wieder autoritärer – verbunden mit dem Abnehmen liberaler Demokratien, zu deren DNA Menschenrechte zählen.

Am Ende erinnert Fremuth daran, dass Rechtsgarantien allein nicht genügen: Grund- und Menschenrechte sind darauf angewiesen, dass sie gelebt werden, dass sie getragen werden von der Überzeugung, dass die in ihnen inkorporierten Werte etwas sind, das wir alle teilen und anstreben. Andernfalls bleiben Menschenrechte leblos, egal wie mächtig Gerichte judizieren.

a. © Unsplash, Krzysztof Hepner