Roundtable „AI in a Fragmented Landscape“
Welche Menschenrechtsrisiken beinhaltet Künstliche Intelligenz und was braucht es für ihre effektive und effiziente internationale Regulierung? Am 21. Mai 2026 diksutierten internationale Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis im TUM Think Tank der Technischen Universität München.
Das Roundtable wurde organisiert als Kooperation des Ludwig Botzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) und der Universität Wien mit dem Institute for Ethics in AI der Technischen Universität München (TUM IEAI) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Unser Direktor Michael Lysander Fremuth sowie Camilla Haake, Leiterin der Forschungsgruppe „Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales“, waren maßgeblich an der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beteiligt. Die Kooperation ist Ausdruck der strategischen Entscheidung zugunsten einer verstärkten Befassung mit dem Thema „KI und Menschenrechte“ am LBI-GMR.
2024 hatte das TUM IEAI in Zusammenarbeit mit mehr als 50 internationalen Expert:innen den Entwurf einer „UN Convention on AI, Data and Human Rights“ (Munich Convention) erarbeitet, die im Rahmen von Beratungen im UN-Menschenrechtsrat vorangetrieben wurde. Die Munich Convention dient als konkreter Entwurf für einen internationalen Vertrag, der auf der Charta der Vereinten Nationen (UN) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte basiert. Das Münchner Roundtable brachte Expert:innen relevanter Fachgebiete wie Völkerrecht, internationale Beziehungen, KI-Governance und KI-Ethik sowie Verfassungsrecht und Menschenrechte zusammen, um den Übergang von regionalen- und Soft-Law-Instrumenten zu einer weltweit verbindlichen UN-Konvention über KI, Daten und Menschenrechte zu erörtern, wobei die vorgeschlagene Munich Convention als Vorlage dienen soll.
Nach einführenden Worten von Christoph Lütge, Direktor des TUM IEAI, und Michael Lysander Fremuth gab Caitlin Corrigan, Managing Director des TUM TransforM Cluster einen Überblick über die Entstehung des Entwurfs der Munich Convention. Im Anschluss ordnete Nicole Manger (TUM Think Tank ; UNESCO) aktuelle Herausforderungen von „Human Rights and the Global Governance of AI“ ein, worauf Michaela Streibelt (blue marble legal) Ausführungen zum Querschnittsthema „AI and Corporate human rights responsibilities“ machte und Alexander Kriebitz (LMU) zum Thema „A UN Convention and Its Position in AI Governance“ referierte.
Es folgten zwei Diskussionspanels, in deren Rahmen rechtliche und politische Herausforderungen von KI erörtert wurden. Im Panel „Frontier Technologies of AI and their legal implications“ diskutierten Michael Lysander Fremuth, Amanda Horzyk (University of Edinburgh), Guido Cassinadri (TUM) und Svitlana Iasechko (University of Copenhagen /Kharkiv University of Internal Affairs) unter der fachkundigen Moderation von Camilla Haake zwei zentrale Fragen: erstens, ob die Regulierung von KI die Erfindung neuer „digitaler Menschenrechte“ erfordert, und zweitens, ob eine Regulierung von KI „by design“, also durch technische Mittel, gegenüber einer rein rechtlichen Regulierung vorteilhaft sein könnte.
Im anschließenden Panel zu den politischen Herausforderungen der KI-Regulierung („Consensus despite fragmentation?“) fragte Moderator Alexander Kriebitz (LMU) die Panelist:innen Stefanos Athanasiou (LMU), Kamil Strzepzek (Cardinal Stefan Wyszyński University Warsaw), Michelle Bouchebel (Impunity Watch) und Camila Lombana Diaz (SAP), wie eine einheitliche internationale KI-Regulierung trotz regional fragmentierter politischer Interessen ermöglicht werden könnte.
Ein Austausch der Teilnehmer:innen in Kleingruppen zu von den Organisator:innen vorformulierten Leitfragen (u.a.: „In welchen Bereichen gibt es gemeinsame Berührungspunkte, auf die sich die Vereinigten Staaten, China und Europa einigen könnten?“ und „Welche Interessengruppen waren bisher nicht Teil der Debatte über KI-Ethik oder waren darin relativ unterrepräsentiert?“) und die Abschlussrunde im Plenum demonstrierten noch einmal eindrücklich die Notwendigkeit der interdisziplinären Vernetzung für eine effektive und effiziente KI-Regulierung, nicht zuletzt auf internationaler Ebene.
Die Ergebnisse der Diskussion werden in den kommenden Monaten in einen strategischen Bericht einfließen, der die Perspektiven globaler Interessengruppen zur menschenrechtsbasierten KI-Governance zusammenfasst und zur Förderung der Verhandlungen über die vorgeschlagene „UN Convention on AI, Data and Human Rights“ beitragen soll.


