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02 Dez. 2024 von lbigmr

Blog Post zu Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts

Unser Kollege Andreas Sauermoser wirft einen Blick auf die Rückholung einer österreichischen Staatsbürgerin und ihrer Kinder aus Syrien.

Andreas Sauermoser, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), analysiert in seinem Blog Post die jüngste Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts. Der Entscheidung zufolge sei Österreich verpflichtet, eine österreichische Staatsbürgerin mitsamt ihren beiden minderjährigen Kindern aus einem syrischen Gefangenenlager zurückzuholen. Laut Sauermoser stellt die bisherige Weigerung Österreichs, Mütter mit ihren Kindern aus Syrien zurückzuholen, eine Verletzung der Kinderrechtskonvention dar. Der Blog Post wurde auf „EJIL:Talk“, dem Blog des „European Journal of International Law“, veröffentlicht und ist hier abrufbar.

a. ©M Jordan