01 Mrz 2018 von Ludwig Boltzmann

Studienbesuch von albanischen Einrichtungen für Menschenrechts- und Diskriminierungsschutz in Wien

Von 27. Februar bis 1. März 2018 hieß das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte eine 16-köpfige Delegation aus Albanien in Wien willkommen. Der Studienbesuch fand im Rahmen des gemeinsamen EU-Europarat-Projekts „Enhancing the effectiveness of the Albanian system of human rights protection and anti-discrimination” statt. Die Gruppe setzte sich aus VertreterInnen der Beauftragten zum Schutz vor Diskriminierung, des Ministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherheit, der Volksanwaltschaft sowie des Europarat-Projektteams in Tirana zusammen.

Nach einer Einführung zum österreichischen institutionellen System durch Monika Mayrhofer vom BIM öffneten zahlreiche österreichische Institutionen im Bereich Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung ihre Türen, um einen Einblick in ihre Arbeitspraxis zu geben und sich mit der Delegation auszutauschen. Die Delegation traf VertreterInnen der Gleichbehandlungskommission und Bundes-Gleichbehandlungskommission, der Arbeiterkammer, der Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Volksanwaltschaft, des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung,  des Sozialministeriumservice und des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Disriminierungsopfern. Darüber hinaus hatte die Delegation auch einen Termin auf lokaler Ebene bei der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen.

Am letzten Tag des Studienbesuchs stellten Susanne Fraczek und Agnes Taibl aus der BIM-Abteilung für Europäische Nachbarschafts- und Integrationspolitik ihre Tätigkeiten in der Balkan-Region vor und berichteten über ihre Erfahrungen und Erfolge in zahlreichen bisherigen Twinning-Projekten.

Die albanischen BesucherInnen haben durch den Studienbesuch wertvolle Einblicke bekommen, beispielsweise in die österreichischen rechtlichen Rahmenbedingungen, das Monitoring der Umsetzung von EU-Konventionen zu Anti-Diskriminierung sowie die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen in Österreich. Sie haben einen Überblick erhalten, welche Optionen Opfern von Diskriminierung zur Verfügung stehen, angefangen von Beratung über Mediation bis hin zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Die österreichischen Institutionen und die Delegation diskutierten über Koordination und Mechanismen zur Verweisung, über Kooperation zwischen NGOs und öffentlichen Einrichtungen sowie über Erfolgsgeschichten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Die albanische Delegation zeigte ihr Engagement und ihre Proaktivität während der drei intensiven Tage des Studienbesuchs und ließ sich auf offene und lebhafte Diskussionen mit den verschiedenen besuchten Einrichtungen ein. Von Seiten des BIM wünschen wir den albanischen Institutionen alles Gute und weiterhin viel Erfolg für die derzeitigen Bemühungen, die Wirksamkeit des albanischen Systems für Menschenrechtsschutz und Anti-Diskriminierung im Rahmen des EU-Europarat-Projekts zu verbessern.

a. Gruppenfoto bei der Volksanwaltschaft